Hallo, ihr lieben habe mal eine frage an euch, mein Schwager 20 fängt jetzt eine Ausbildung an, meine Schwiegermutter Arbeitet bekommt aber auch nur 600 euro, bekommt also zurzeit aufstokend Hartz4 da der junge noch zur Schuhle geht. Wie ist das wenn er in die Ausbildung geht werden die dann als Haushaltsgemeinschaft oder BG gehndhabt. Ich dachte als HG und er muss seinen anteil miete selbst zahlen egal wieviel er bekommt, oder liege ich da falsch? Helft mir mal da meine Schwiegermutter sagt wenn er 614 brutto Azubi gehalt bekommt dann könne die Arge nicht verlangen das er 250 euro miete zahlt da sein Azubi gehalt geschützt wäre, was ich absoluter blödsinn halte. Hoffe ihr könnt mir helfen.
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Er muss von seinem Einkommen, also Lohn und Kindergeld seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dazu gehört natürlich auch sein Mietanteil. Wenn beides zusammen weniger ist, als er ALG 2 Bedarf hätte, bekommt er weiterhin noch eine Aufstockung. Wenn er genug Einkommen hat, fällt er aus der BG, die Mutter erhält also kein ALG 2 mehr für ihn und er muss ihr entsprechend Kostgeld vom Lohn geben, damit sie die Rechnungen zahlen kann.
Wieso sollte Azubilohn geschützt sein? Das Geld ist dazu da, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht als Taschengeld. Azubis mit eigener Wohnung müssen davon auch die Miete zahlen.
Turtle
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Genau das sagte ich auch, aber ich bin ja das kleine dumchen, was ihr die steuer macht und sich um alle angelegenheiten kümmert was ihr Hartz4 angeht.
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Na ja, sie wird es wohl spätestens dann glauben müssen, wenn sie den Änderungsbescheid in der Hand hält, dass sie für ihren Sohn nichts mehr oder nur noch sehr wenig bekommt und sich dann die Frage stellen muss, wie sie dann seinen Mietanteil, seine Lebensmittel, Hygieneartikel etc. bezahlt.
Turtle
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Bekommt der Bub nicht einen Mietzuschuß wenn er ihn beantragt??
(ich beziehe ALG II und mein Sohn, arbeitet momentan als Zivildienstler, verdient also auch sehr wenig - ist nur noch in der Haushaltsgemeinschaft - bekommt, nach Antragstellung, einen Mietzuschuß!!!) -
Mietzuschuss gibt es für Azubis mit eigener Wohnung. Der Azubi, der zuhause wohnt, bekommt ganz normal aufstockendes ALG 2, wenn sein Einkommen nicht für Bedarf und Mietanteil reicht. Wie ein Geringverdiener.
Turtle
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Also bei 600 Euro Azubi-Gehalt bekommt er keinen Zuschuss. Er hat ja noch zusätzlich seine 184,00 Euro Kindergeld. Hat also 784,00 Euro zur Verfügung. Davon kann er ja wohl seinen Mietanteil bezahlen und Kostgeld abgeben.
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614 Euro sind ja nur brutto. Lass ihn mal 520 bis 550 Euro raushaben, dann kommt noch der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ab (202,80 Euro), dann hat er ca. 340 bis 350 Euro anrechenbaren Lohn. Mit Kindergeld dann ca. 528 Euro. Abzüglich 291 Euro Regelsatz bleiben 233 Euro für Miet- und Heizanteil. Je nach Region könnte aber die Miete durchaus höher liegen, so dass er noch Aufstockung braucht.
Turtle
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