Schwanger und Hartz 4

  • Hallo an alle,
    ich habe folgendes Anliegen. Ich habe bisher einen 400Euro Job und einen 120 Euro Job gehabt und war somit nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet, habe dementsprechend auch KK etc selbst bezahlt.
    Jetzt bin ich schwanger und kann meinen 400 Euro Job nicht mehr ausüben, da ich dort als Lagerkraft gearbeitet habe und schwer gehoben habe(20-50kg). DIe Frauenärztin hat mir auch ein Attest diesbezüglich ausgestellt.


    Ich habe folgende Fragen. Wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe und Hatz 4 beantrage, bekomme ich dann ganz normal meinen Regelsatz?
    Zur Zeit wohne ich noch bei meinen Eltern und möchte dort auch erstmal wohnen bleiben und nciht sofort ausziehen.
    Ich bin jetzt 25 Jahre alt, werde im November noch 26. In wie fern hat das Alter und das Leben bei meinen Eltern Auswirkungen auf den Regelsatz?
    Bekomme ich diesen dennoch oder wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
    Bekomme soetwas wie einen Mehrbedarf?
    IWürde ich gerne noch wissen wollen, ob das AA auch etwas wie einmalleistungen zahlt für Schwangere?
    Ich fühle mich garnicht wohl bei der Vorstellung zum AA gehen zu müssen, aber ich kann auch meine Krankenkasse nicht weiter zahlen ohne Hilfe.
    Das AA hier ist schrecklich. Komme ich jetzt wo ich 25 Jahre alt bin zu einer anderen Abteilung?


    Eine Frage habe ich noch bezüglich meines 400 Euro Jobs. Dadurch das ich dort nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich auch kein Geld mehr gezahlt, aber ich kann ja den Vertrag nich einfach kündigen oder? Denn wenn ich das tue, bekomme ich eine Sperre vom AA, stimmts? Wie sollte ich mich verhalten diesbezüglich? Den 400 euro job vertrag mit zum AA nehmen und dort fragen was ich machen soll?


    Danke im Vorraus, für die Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Wieso denken denn alle, dass sie, weil sie nur einen 400 Euro Job haben, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung o. ä. haben? Du bist normal teilzeitbeschäftigt, dein AG hat alle Pflichten eines normalen AG, d. h. er muss dir natürlich auch weiter Lohn zahlen, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast.
    Und der bekommt es von der Minijobzentrale wieder:


    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/04__Schwangerschaft/InhaltsNav.html?__nnn=true


    Also setze deine Rechte gegen den AG durch, dass er dir gefälligst weiter dein Geld zahlt!!!


    Ansonsten wäre auch noch zu klären, was mit Betreuungsunterhalt vom Kindesvater ist. Der ist nämlich vorrangig vor ALG 2.


    Turtle