Einkommen vom Vormonat wird angerechnet!!!

  • Hallo! Wir haben ab dem 08.04.11 AlgII beantragt. Für den Monat April haben wir eine Ablehnung erhalten. Grund:zuviel Einkommen.
    Berechnung:
    Ehemann 399,00 Einkomnen, Kinder :368,00 Kindergeld
    Ich 1100,00 Gehalt von März überwiesen am 31.03.11 !!!
    Ich 937,00 Elterngeld abzüglich 300,00 Freibetrag -> 637,00 ( laut EG-Bescheid Zahltermin am 01.05.11 aber überwiesen am 29.04.11)
    Ich 195,00 Mutterschaftsgeldzuschuss (Mutterschutz bis 15.04.11) 13,00 pro Kalendertag ->
    195,00 Anrechnung für April ( überwiesen wurde der Zuschuss im Voraus am 04.03.11)
    Ich war heut bei der Arge: Das Gehalt vom 31.3.11 wurde deshalb mit angerechnet weil ich keine Möglichkeit mehr hatte das Geld für März zu nutzen. Also fließt es in den April mit rein. Das Elterngeld welches am 29.04.11 überwiesen wurde (Zahltermin 01.05.) fließt deshalb in den April mit rein weil auf dem Kontoauszug 29.4. steht und die Arge ja nichts dafür kann wenn es noch im April überwiesen wurde.
    Das widerspricht such doch total!
    Ich hab Widerspruch eingelegt: Märzgehalt vom 31.3. und Mutterschaftsgeld vom 04.03. soll nicht angerechnet werden. Elterngeld vom 29.4. sehe ich ein da überweisung im April, aber dann sollen die das angerechnete Elterngeld im Mai rausnehmen denn laut Elterngeldbescheid ist der nächste Zahltermin 01.06.11. Wollen sie nicht machen....Ich bin total sauer...

  • Es gilt das Zuflußprinzip, d.h. maßgeblich ist jener Tag, an welchem das eine oder andere Geld auf Deinem Konto eintraf. Wenn Dein Gehalt dort bereits am 31.3.11 gutgeschrieben war, kann es definitiv nicht als Einkommen für April herangezogen werden.
    Alles was ab dem 1.4.2011 auf Deinem Konto eingeht, ist anrechenbares Einkommen!

  • Wir sind bei dem Gespräch gestern mit der Arge so abgeschmettert worden mit der Begründung das das Zuflussprinzip hier zählt, dass wir jetzt schon einen Anwalt eingeschaltet haben. Auch wenn unser Widerspruch erfolgreich ist, ist es sicher nicht verkehrt schonmal die Sache vorzutragen.

  • Passt bloß auf, dass wenn Elterngeld für Juni wirklich am 01.06 zufließt und das für Juli am 30 Juni - ihr nicht doppeltes Elterngeld plötzlich habt))))


    * so ein Blodsinn mit diesem Zuflussprinzip. Wünsch euch viel Glück!


    Hab einmal mir das Geld für Oktober im Oktober auszahlen lassen (normalerweise kommt Honorar anfang des Folgemonats). Mir wurde dann von ArGe unterstellt, ich hätte mein Oktobereinkommen verschwiegen und im November zuviel Leistung bekommen.