dieses Jahr hatte ich wieder eine Nachzahlung der Heizkosten vom Amt erstattet bekommen.
Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass meine Heizkosten mit einem Abschlag von mtl. 196 € auf Unwirtschaftlichkeit zu überprüfen sind.
"Da unangemessene Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II als Bedarf nur so lange anzuerkennen sind, als eine Senkung der Aufwendungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens für sechs Monate beziehungsweise zur nächsten Abrechnungsperiode.
Sollte es Ihnen in der o.g. Frist nicht gelungen sein, Ihre Kosten zu senken, und Gründe für eine Verlängerung der Übergangsfrist wegen Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung nicht vorliegen, so werden wir ab dem nächsten Abrechnungszeitraum in der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nur noch die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen."
1. Bedeutet das, dass ich ab dem nächsten Folgeantrag nur noch 94,20 € an Heizkosten bekomme?
2. Das Haus, in dem wir wohnen ist alt und nicht isoliert, daher sehr kalt. Deshalb wäre weniger heizen umzumutbar?
3. Muss ich einen Antrag auf Unzumutbarkeit stellen?
4. Unser Vermieter verlangt wenig Kaltmiete (250 €), weil die Nebenkosten so hoch sind. Kann man das berücksichtigen?