Mehrere 400-Euro Jobs/ Sozialabgaben

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich der Sozialversicherungsabgaben bei mehreren Einkommen, vornehmlich mehreren 400-Euro Jobs. Da eigentlich Sozialleistungen in diesem Fall keine Rolle spielen, ist dies vielleicht nicht ganz das richtige Forum, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen.


    Beispiel 1: Wenn ich mehrere nicht sozialversicherungspflichtige Jobs habe, muss ich ja trotzdem Steuern und Sozialversicherungen zahlen, da ja das Gesamteinkommen die 400-Euro Grenze übersteigt (z.B. bei Arbeitgeber 1 erhalte ich monatlich 300 Euro, bei Arbeitsgeber 2 400 Euro).
    Kommt dabei der Arbeitnehmer allein für alle Sozialversicherungsbeiträge auf (die einzelnen Arbeitgeber sind ja im Prinzip nicht verpflichtet sich an den Abgaben zu beteiligen) und wie hoch wäre etwa der Anteil am Gesamteinkommen? Würde sich eine solches Beschäftigungsverhältnisse für den Arbeitnehmer überhaupt lohnen?


    Beispiel 2: Wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job habe und zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, dann muss ich ja auch für das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung Abgaben zahlen.
    Was sind das genau für Abgaben? Sind das nur Steuern oder auch weiter Sozialversichungsabgaben, die ich zusätzlich zu den Abgaben aus dem ersten Einkommen zahlen müsste.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Gruß Mooncreek

  • Hallo,


    Soweit mir bekannt, führt ein jeder AG für einen Minijob allgemein einen Pauschalbetrag für die Beschäftigungsform ( Minijob ) seines Mitarbeiters ab.


    Bei der Einkommenssteuer gibt es auch Freibeträge und Jahresgrenzen zum Grad eventueller Besteuerung aus Lohneinkünften. Hier wäre eine Beratung durch einen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein angebracht.


    Da mit mehreren Minijobs am ehesten noch ergänzendes ALG II in Frage kommen könnte, wäre bezüglich persönlichen Anteilen an allgemeinen Sozialversicherungen dort um Beratung zu bitten.
    2 Minijobs in genannter Beispielrechnung könnten da ggf.noch ergänzenden Bedarf an ALG II und damit allgemeine Krankenversicherung bedeuten.


    Laut Deiner letzten Anfrage dürfte grundlegend ALG II für Dich in Reichweite sein.
    Bitte streue Deine Anfragen aber nicht wie Bisher, wenn sie nach wie vor den selben Sachverhalt betreffen.


    Das soll bedeuten: Jede Reaktion auf Deine 1. Anfrage ( auch Deine eigene Antwort, bzw.eine neue Frage diesbezüglich )
    hätte Deine Ursprungsfrage wider auf die 1. Seite des jeweiligen Bretts gesetzt.
    Hier geht so schnell nichts verloren. ;)


    mfg


    allo