Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Die 15-jährige Tochter einer Bekannten, alleinerziehenden Mutter (Hartz IV) befand sich die vergangenen 7 Monate wegen Magersucht in einer Klinik und soll nun anschließend für 3, 6 oder max. 12 Monate in ein betreutes Wohnen kommen.
Es stellen sich nunmehr zwei grundlegende Fragen:
1) Kann es von Seiten des Jobcenter zu einer Aufforderung zur Minderung der Kosten der Unterkunft kommen?
2) Kann es geschehen, dass das Einkommen des Kindes (Kindergeld u. Unterhalt) zur Kostendeckung für das betreute Wohnen herangezogen werden?
Weis jemand eine Antwort auf diese etwas speziellen Fragen?
Gruß Gawain