Hallo,
ich habe folgende Frage bezüglich der möglichen Beantragung/Anspruch von ALGII.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und hätte somit in meinem Fall Anspruch auf ALGII.
In der Folgezeit habe ich bereits für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet (ca. 2 Wochen), auch sozialversicherungspflichtig, habe aber nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben (was für mich einer Probezeit entspricht, in der ich mal in den Job hineinzuschnuppern kann).
Offiziell ist der Sachverhalt ja so, dass mir nicht gekündigt werden muss und ich nicht kündigen kann, da ja kein Vertragsverhältnis vorliegt.
Sollte ich nun doch (nachdem ich der vertragslosen Folgetätigkeit natürlich nicht mehr nachgehe) ALGII beantragen mit Bezug auf die vorliegende Kündigung des ersten Arbeitgebers, bin ich trotzdem verpflichtet über die kurze Folgetätigkeit Auskunft zu geben (und über den Ausscheidungsgrund)?
Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Gruß Mooncreek