Anspruch auf ALGII

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage bezüglich der möglichen Beantragung/Anspruch von ALGII.


    Ich wurde von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und hätte somit in meinem Fall Anspruch auf ALGII.
    In der Folgezeit habe ich bereits für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet (ca. 2 Wochen), auch sozialversicherungspflichtig, habe aber nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben (was für mich einer Probezeit entspricht, in der ich mal in den Job hineinzuschnuppern kann).
    Offiziell ist der Sachverhalt ja so, dass mir nicht gekündigt werden muss und ich nicht kündigen kann, da ja kein Vertragsverhältnis vorliegt.


    Sollte ich nun doch (nachdem ich der vertragslosen Folgetätigkeit natürlich nicht mehr nachgehe) ALGII beantragen mit Bezug auf die vorliegende Kündigung des ersten Arbeitgebers, bin ich trotzdem verpflichtet über die kurze Folgetätigkeit Auskunft zu geben (und über den Ausscheidungsgrund)?


    Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.


    Gruß Mooncreek

  • Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Von daher ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag, der durch konkludentes Handeln (also Arbeiten) entstanden ist, gültig. Allerdings bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses immer der Schriftform. Du musst also trotz mündlichem Arbeitsvertrag einen schriftliche Kündigung erhalten haben, damit diese wirksam ist. Die kannst und musst du dem Amt natürlich vorlegen. Und Einkommensnachweise sowieso.


    Turtle

  • Hallo Mooncreek ,


    gab es vor der betriebsbedingten Kündigung des 1. gennanntem AG keine Anwartschaftszeiten, die möglicherweise ALG I rechtfertigen könnten ?


    Da allgemein mündliche Zusagen zunehmend weniger wert sind, sei die Kündigungsform vom User @ Turtle 1972 empfehlenswert.
    Bei Prüfungen auf Anspruch von ALG 1 wären zudem auch Formulare von EX - AG innerhalb relevanter SV - pflichtiger Zeiträume auszufüllen. ( Arbeitsbescheinigungen )



    Bei ALG II im laufendem Bezug wären vergleichbare Formulare ( Verdienstbescheinigung ) vorab vom AG auszufüllen und bei der ArGe zeitnah einzureichen.



    mfg


    allo

  • Was soll denn der Quatsch jetzt schon wieder? Ich habe doch den Link gepostet. Und da gleich im ersten Beitrag der zweite Satz!


    Die TE hat ja bisher nur 2 Threads und 2 Beiträge in diesem Forum, diesen zweiten Beitrag zu finden, ist doch nun wirklich nicht schwer.


    Turtle

  • hallo turtle ,


    Ich kann in diesen 2 Threads absolut keinen Anhaltspunkt auf die Dauer des 1. Beschäftigungsverhältnisses finden.


    Auch nicht ersichtlich, wie die vorherigen SV - pflichtigen Arbeitsverhältnisse gewesen sein könnten.


    Aus der Anfrage alleine kann niemand rekonstruieren, was vorher war, bzw. welcher Anspruch vorliegen könnte.


    Überprüfe mal bitte Dein Zitat hier im laufendem Thread..... So ist im Wortlaut auch in der Anfrage nichts zu lesen.
    Fehlt da etwas, was nicht mehr zitiert werden kann, oder ist mein Rechner zu dumm ?


    ( nimm es Dir nicht schon wieder an, aber ich kann davon außer Deinem Zitat in keinem Beitrag der Eingangsfrage etwas finden )


    mfg


    allo

  • Also zitieren wir den gesamten Beitrag (es gibt Software, die vorliest, würde ggf. helfen...), damit ich meine Ruhe und du deinen Frieden hast:


    Zitat

    Ich ziehe in Erwegung meinen Job selbst zu kündigen. Das Beschäftigungsverhältnis bestand nur ca. 7 Monate und deshalb hätte ich keinen Anspruch auf ALG1.
    Da ich noch keine neue Beschäftigung habe und diese auch erst vornehmlich nach Einreichung der Kündigung suchen würde, bräuchte ich eine gewisse Sicherheit für den Fall der Nicht- Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Hätte ich in diesem Fall definitiv Anspruch auf ALG2 ab Beendigung des Beschäftigunsverhältnisses?
    Hätte ich innerhalb der ersten 3 Monate mit Abzügen vom Regelsatz zu rechnen (was für mich in Ordnung wäre)?
    Oder würde, wie bei ALG1, der Anspruch auf jegliche Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate komplett wegfallen?


    Ich würde mich über Infos und ggf. Links zu offiziellen Seiten bezüglich dieses Themas freuen.


    Turtle

  • Hallo,


    dann sollt mal die Frage gestellt sein,



    WARUM ICH DAS SO NICHT LESEN KANN ???


    IM GESAMTEN THREAD HIER NICHT. ( Keine Frage, keine Antwort.... )


    Also Bitte....kann diese Aussage gelöscht worden sein ? Denn auch in Deinen Antworten befand sich KEIN link.
    ( Erst jetzt mit dieser Letzten war ein Zitat, welches im Thread nicht auftaucht ) :confused:


    mfg


    allo

  • Wie wäre es, wenn du mal eine Hardcopy des ersten Beitrages des anderen Threads oder aber eine Hardcopy des 4. Beitrages dieses Threades einstellst... Denn dass bei dir die Beiträge anders aussehen, Links fehlen oder einfach nur ganze Sätze: das ist eigentlich unmöglich.


    Turtle

  • Hallo Turtle,


    verifiziere doch mal, ob Dein Rechner mehr oder Anderes anzeigt, als Meiner ?


    Grammattykkk darfst Du gerne mittnähmen, aber es enterd nix am Thread, so wie ich ihn verpfolgenn gonnte.


    Weder das Teilzitat, noch das Vollzitat sind für mich im Thread lesbar.


    Hat Dein Rechner " Die Macht ", oder wurde zwischenzeitlich vom U.P.editiert ?


    TX für Korrespondez...


    mfg


    Allo

  • Man sollte meinen, in der geschlossenen Pychiatrie gäbe es gar kein Internetanschluss.


    Machst du so einen Scheiß eigentlich nur um die Threade anderer Leute zu chrashen oder gibt es für den von dir verzapften andauernden Blödsinn einen Grund?


    Wenn du nicht lesen kannst, solltest du mal an der nächsten VHS bzgl. eines Analphabetenkurses nachfragen.


    Turtle

  • Man sollte meinen, in der geschlossenen Pychiatrie gäbe es gar kein Internetanschluss.


    NEIN, gibt es nicht...


    Zitat

    Machst du so einen Scheiß eigentlich nur um die Threade anderer Leute zu chrashen oder gibt es für den von dir verzapften andauernden Blödsinn einen Grund?


    Was erwartest Du denn allgemein ?


    Siehst Du da Unterschiede ?
    Ist mein Recner Kacke, kann ich nicht auf 299 % die Anworten lesen, oder warum sah ich da keine entsprechenden Antworten ?


    Wenn du nicht lesen kannst, solltest du mal an der nächsten VHS bzgl. eines Analphabetenkurses nachfragen.


    Meinst Du, dass ein 600" herzaubern kann, was bislang nicht lesbar war ?
    Ich schaue mir den GESAMTEN, BISHERIGEN Thread aber auch gerne zum 20.tn mal an.
    ( Mitte Lupe )


    Zitat

    Turtle


    mfg


    allo

  • Zitat

    Was erwartest Du denn allgemein ?


    Ohne das "allgemein":


    Zitat

    Wie wäre es, wenn du mal eine Hardcopy des ersten Beitrages des anderen Threads oder aber eine Hardcopy des 4. Beitrages dieses Threades einstellst... Denn dass bei dir die Beiträge anders aussehen, Links fehlen oder einfach nur ganze Sätze: das ist eigentlich unmöglich.


    Wo ist das Problem, hier eine HARDCOPY des ersten Beitrages des anderen Threads der TE oder aber eine des 4. Beitrages hochzulagen, damit man sieht, ob da wirklich kein Link steht oder der zweite Satz mit den 7 Monaten fehlt?!


    Denn ich glaube kaum, dass mein PC "mehr" Sätze, Links usw. anzeigt, als deiner. Aber mach dich ruhig weiter lächerlich.


    Turtle

  • Du hast sie doch nicht mehr alle. Der Link zu dem Thread aus dem ich das Zitat entnommen habe steht groß und breit in Beitrag Nr. 4 unterhalb des Zitates und wurd danach sogar vor dir nochmal zitiert in Beitrag Nr. 5.


    Ich würde darum bitten, dass du endlich aufhörst, mich zu belästigen und dumm anzumachen mit allem möglichen Blödsinn.


    Turtle