Kostensenkungsverfahren Miete

  • Habe heute ein Schreiben vom JobCenter bekommen, in dem ich informiert wurde, dass meine Miete (monatliche Warmmiete) für einen 1-Personen.Haushalt um mehr als 10 % übersteigt und aufgefordert wurde, durch die üblichen Alternativen:


    . Untervermietung von Räumen meiner Wohnung
    - Verhandlungen mit dem Vermieter über die Senkung der Grundmiete oder
    - aber auch durch Umzug in eine andere Wohnung mit angemessener Miete


    zur Kostensenkung beizutragen.


    (Wobei ich natürlich darauf hingewiesen wurde, dass ich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages das Einverständnis des JobCenters einzuholen habe.)


    In den vergangenen Jahren wurde ich regelmäßig mindestens einmal pro Jahr, mindestens aber bei jeder Mieterhöhung, schriftlich vom JobCenter aufgefordert, meine Miete zu senken bzw. plausible Gründe anzugeben, die für ein weiteres Verbleiben meinerseits in der Wohnung (55,77 m²) anzugeben.
    Jedes Jahr kopierte ich aus dem Sozialgesetzbuch II den entsprechenden Passus, dass ein Verbleiben meinerseits in der Wohnung schon allein aus der langen Wohndauer (in diesem Jahr über 21 Jahre!!) gerechtfertigt wäre und habe auch immer Recht bekommen. Nun beträgt die Differenz meiner Miete nach erneutem Mieterhöhungsverlangen meiner Wohnungsbaugesellschaft mehr als 10 %, und das JobCenter will die erhöhte Miete nicht mehr übernehmen.


    Ich wurde aufgefordert" auch wenn ich bereit bin, die Differenz selber zu tragen, ist ein neues Kostensenkungsverfahren einzuleiten".


    Ich würde nun gerne wissen, wie ich das machen soll. Kann mir da jemand helfen? Ich habe so etwas (gottseidank) noch nie machen müssen, bin aber leider jetzt dazu gezwungen. Da ich ja gerade eine Mieterhöhung bekommen habe, der ich gezwungenermaßen zustimmen musste, weiß ich nicht weiter.
    Frühestens Ende diesen Jahres will ich sowieso zu meinem Freund nach Hellersdorf mit in seine Wohnung ziehen (die Miete dort liegt im "Harz IV"-Rahmen preismäßig). Vorher mache ich aber noch eine Weiterbildung , die mir mein JobCenter bereits genehmigt hat. Könnte mir das Schwierigkeiten bereiten, evtl. vorher auszuzeihen wegen der bereits genehmigten Weiterbildung?
    Dann muss auch noch meine Tochter, die momentan noch in den USA ist (Au-Pair) und erst Ende des Jahres wieder kommt, ihre persönlichen Dinge, die sich noch in der Wohnung meines Freundes befinden, aus der Wohnung holen und bei der Wohnungsbaugesellschaft in Hellersdorf aus dem Mietvertrag ausgetragen werden. Sie war dort nur als "Postadresse" eingetragen.


    Es ist also nicht ganz einfach, aber ich bin gerade fix und fertig, weil ich nicht weiter weiß und bin für jede ernst gemeinte Hilfe dankbar.

  • Ich habe nur aus dem Grunde so ausführlich geschrieben, weil ich dachte, das hilft bei der Antwort, die ich gerne hätte. Ich habe doch noch nie ein "Kostensenkungsverfahren" gemacht unbd wollte daher wissen, wie man es anstellt.

  • Stimmt. Die Entscheidung hierüber kann mir niemand abnehmen. Tit mir leid, wenn ich so ausführlich geschrieben habe, dass es langweilig wirkt.


    Eigentlich wollte ich doch einfach nur wissen, was ein Kostensenkungsverfahren ist und wie ich das einleiten kann (was ich für Schritte unternehmen muss),

  • Ein Kostensenkungsverfahren ist nichts weiter, als dass das Amt dir sagt: So, jetzt senke mal deine Kosten für die Miete, egal wie, wenn du das nicht bis zum xxxxxx gemacht hast, dann erkennen wir nur noch yyy Miete an.


    Und du musst dann nachweisen, dass du was unternommen hast, also z. B. Inserate, dass du einen Untermieter suchst, oder Nachweise, dass du dich um eine andere Wohnung bemüht hast usw.


    Turtle

  • Danke. für die Antwort.


    Ich werde dann also (obwohl es gerade meine Grundmiete war, die erhöht wurde), meine Wohnungsbaugesellschaft anschreiben, und darum bitten (ich nenne das betteln), die Miete wieder auf 415,80 € herabzusetzen, was zwar in meinen Augen völliger Quatsch ist, aber es wurde ja vom JobCenter gefordert, da ich keinen Untermieter aufnehmen will und auch noch nicht weiß, ob ich es schaffen werde, noch in diesem Jahr vorzeitig umzuziehen.
    Das müßte als Bemühung um Kostensenkung doch reichen, denn ich bin doch nciht verpflichtet, einen Untermieter uafzunehmen oder sofort umzuziehen, oder?
    (Sorry, dass ich wieder zu viel geschrieben habe, aber ich kann das einfach nicht anders erklären)

  • Danke. Dann weiß ich erst mal, was ich tun muss. Ich wollte die Differenz ja sowieso selbst zahlen (das hatte ich dem JobCenter ja schon schriftlich angeboten) und ich hoffe sehr, dass ich es schaffe, noch in diesem Jahr vorzeitig umzuziehen. Spätestens Anfang Januar 2012. Müßte das JobCenter nicht für voraussichtlich 6 Monate meine Miete zahlen bzw. übernehmen, wenn ich z.B. sage, dass ich Ende 2011/Anfang 2012 umziehen werde oder muss ich dann gleich einen Antrag auf Umzug stellen?

  • Du mußt nicht aus deiner Wohnung ausziehen wenn du das nicht willst.Dazu kann dich auch das Jobcenter nicht zwingen.Wenn deine Mietkosten zu hoch sind bliebe dir einerseits die Möglichkeit zu versuchen deine Nebenkosten zu senken was du ja zum Teil ein bisschen selbst in der Hand hast oder den Differenzbetrag aus deiner Tasche zu zahlen.Zunächst bekommst du 6 Monate lang noch die alte Miete gezahlt und dann eben nur noch den angemessenen Teil.Wenn jetzt deine Grundmiete erhöht wurde müßtest du erstmal abklären ob dein Vermieter dazu überhaupt berechtigt war.Sind denn bei dir irgendwelche Modernisierungen vorgenommen worden oder durch was erklärt sich die Erhöhung?Ansonsten wenn du sowieso vorhast umzuziehen dann kannst du dies ja dem Jobcenter mitteilen und zahlst nach den 6 Monaten die Differenz selbst.

  • In dem Schreiben steht nur, dass ich mich bis zum 25.05.2011 schriftlich äüßern soll, welche Alternativen für mich möglich sind.
    Was bedeutet dann folgender satz:


    "Dies gilt ebenso, wenn Sie den Überschreitungsbetrag anderweitig, z.B. aus nicht anrechenbarem Einkommen oder geschütztem Vermögen selbst tragen wollen."


    Was ist "nicht anrechenbares Einkommen bzw. geschütztes Vermögen"?


    Ost es nicht egal, wovon ich die Differenz zahlen will?