Hallo
Ich bin 20 Jahre alt und befinde mich im ersten Lehrjahr als Drucker.
Ich leide seit Geburt an Neurodermitis und seit Ausbildungsbeginn haben sich meine Ekzeme sehr stark verschlechtert.
Laut Arztanalyse bin ich allergisch auf verschiedene Druck und Lösemittel und deren Dämpfe, daher möchte ich die Ausbildung zum ersten Lehrjar aus Gesundheitlichen Gründen beenden. Arztliches Attest liegt vor.
Ich habe in den letzten 2 Jahren zusätzlich zur Ausbildung ein FSJ, ein EQJ und eine halbjährige Maßnahme der ARGE absolviert, und habe dadurch alle Beiträge gezahlt und die Anspruchsvoraussetzungen für ALG erfüllt.
Ich wohne noch Zuhause bei meiner Mutter, habe aber vor zum September (in 4 Monaten) in eine Wohngemeinschaft zu ziehen.
Es ist alles geregelt, ich muss nurnoch den Mietvertrag unterschreiben und mich im Rathaus ummelden lassen (Andere Stadt)
Nun meine Frage:
Soll ich den Mietvertrag unterschreiben BEVOR ich dem Arbeitsamt mitteile dass ich meine Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen abrechen muss und mich als Arbeitssuchend melde, oder kann ich den Mietvertrag auch erst DANACH unterschreiben?
Ich befürchte dass ein Ausziehen extrem erschwert wird wenn ich zum Zeitpunkt der Beantragung von ALG noch Zuhause wohne.
Wäre es nicht sinnvoller vor der Beantragung von ALG in der Wohngemeinschaft gemeldet zu sein?
Habe Angst dass es mir hinterher nichtmehr möglich ist auszuziehen.
Vielen Dank