Ausbildungsabruch aus Gesundheitlichen Gründen -> Wohnungsfrage

  • Hallo
    Ich bin 20 Jahre alt und befinde mich im ersten Lehrjahr als Drucker.
    Ich leide seit Geburt an Neurodermitis und seit Ausbildungsbeginn haben sich meine Ekzeme sehr stark verschlechtert.
    Laut Arztanalyse bin ich allergisch auf verschiedene Druck und Lösemittel und deren Dämpfe, daher möchte ich die Ausbildung zum ersten Lehrjar aus Gesundheitlichen Gründen beenden. Arztliches Attest liegt vor.


    Ich habe in den letzten 2 Jahren zusätzlich zur Ausbildung ein FSJ, ein EQJ und eine halbjährige Maßnahme der ARGE absolviert, und habe dadurch alle Beiträge gezahlt und die Anspruchsvoraussetzungen für ALG erfüllt.


    Ich wohne noch Zuhause bei meiner Mutter, habe aber vor zum September (in 4 Monaten) in eine Wohngemeinschaft zu ziehen.
    Es ist alles geregelt, ich muss nurnoch den Mietvertrag unterschreiben und mich im Rathaus ummelden lassen (Andere Stadt)


    Nun meine Frage:
    Soll ich den Mietvertrag unterschreiben BEVOR ich dem Arbeitsamt mitteile dass ich meine Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen abrechen muss und mich als Arbeitssuchend melde, oder kann ich den Mietvertrag auch erst DANACH unterschreiben?


    Ich befürchte dass ein Ausziehen extrem erschwert wird wenn ich zum Zeitpunkt der Beantragung von ALG noch Zuhause wohne.


    Wäre es nicht sinnvoller vor der Beantragung von ALG in der Wohngemeinschaft gemeldet zu sein?
    Habe Angst dass es mir hinterher nichtmehr möglich ist auszuziehen.


    Vielen Dank

  • Ich zahle dort 120€ Warmmiete und habe für die ersten Monate noch genug Erspartes falls ich nicht sofort einen Job finde.


    Mir geht es darum ob ich vor Beantragung von ALG schon ausgezogen sein muss oder dies auch hinterher noch möglich ist.


    Das mit dem Lebensunterhalt ist wieder eine ganz andere Sache und meine Sorge,
    bitte um richtige Antwort, danke

  • ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nur nach deinem Lohn. Bei ALG 1 ist es völlig egal, ob du eine eigene Wohnung hast oder nicht. Nur wenn du ALG 2 beantragen wolltest, gäbe es Probleme, da unter 25jährige da nicht so einfach bei den Eltern ausziehen können und eine eigene Wohnung finanziert bekommen.


    Turtle

  • Hy,


    da Du U 25 bist hast Du KEINEN Anspruch auf eine Eigene Wohnung.


    Durch den ALG1 Bezug kannst Du einfach Umziehen.
    Ich würde Erst Umziehen, und dann evtl. Aufstockendes ALG2 Beantragen, da das JC Dir nicht die Wohnung Kündigen wird, da Du bereits VORHER einen Eigenen Hausstand gegründet hast.


    In so einem Fall bekommst Du jedoch keine Erstausstattung bzw. Umzugsbeihilfen vom Amt.


    Gruß

  • Es gibt sicher auch die Möglichkeit unter 25 einen Auszug genehmigt zu bekommen wenn dafür Gründe vorliegen was aber bei dir nicht der Fall ist.Bevor du also ausziehst solltest du schauen ob du dir das auch leisten kannst.Wenn du nach deinem Auszug feststellst das du doch noch ALG2 Leistungen bräuchtest könnten dir diese verweigert werden weil du vorher wußtest das dein Geld nicht reichen wird.

  • Hallo danke für die Antworten
    Eine Frage noch, nach meinem Umzug werde ich mich selbstverständlich darum bemühen eine neue Ausbildung zu finden.
    Darf ich , bis ich eine neue Ausbildung gefunden habe, bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, oder steckt mich das Arbeitsamt wieder in irgendwelche Maßnahmen in die ich gehen muss und darf in dieser Zeit nirgendwo anders arbeiten?
    Habe gehört dass das Kindergeld bzw ALG gestrichen oder gekürzt wird wenn man sich nicht an das Arbeitsamt hält, sprich: Maßnahmen machen, Kurse besuchen ...


    Würde gern in der Zeit in der ich eine neue Ausbildung suche einem Minijob bzw. Zeitarbeit nachgehen.
    Danke :)