Amt will Mietvertrag,Vermieter will Nachweis vom Amt!?

  • Hallo,


    Eine Frage,es geht um eine Wohnung mit Harzt4 verbunden.


    Die Wohnung ist da,der Mietvertrag noch nicht Unterschrieben,da der Vermieter einen Nachweis will,das Geld da ist. Sprich den Hartz4-Bescheid.


    Das Hartz4 wurde schon länger beantragt,nun will das Amt einen Mietvertrag,dass die Bearbeitung weiter gehen kann. Wie soll das gehen wenn der Vermieter Geld will. Vorschuß gibt es so auch nicht.


    Nun eilt es,da der Vermieter verschiedene Interessenten hat. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit,das Amt stellt sich Quer?

  • Dein Hartz IV-Antrag bezieht sich doch auf die Gegebenheiten am Tage der Antragstellung, also auf jene Wohnung, in welcher Du bislang gelebt hast und noch lebst. Wenn das Amt einen Mietvertrag braucht, dann wohl jenen für Deine derzeitige Wohnung.

  • Ja,die Sache ist die,es geht nicht direkt um mich. Sie lebt jetzt vorübergehend wieder bei ihren Eltern,will aber so schnell wie möglich umziehen in die Wohnung. Es war alles eine "Hauruckaktion",aber sie hat sich sofort darum gekümmert,schon im alten Bundesland und Wohnort. Trotzdem gibt es Probleme.


    Also der Antrag soll schon mit der neuen Wohnung gestellt sein,bloß die ist noch nicht in Sack unt Tüten. Es muß doch auch für solche Fälle eine Lösung geben?

  • Im Normalfall ist es so, dass man mit seinem Mietangebot zum Amt geht, dieses bestätigt, dass die Wohnung in Ordnung ist und man die Kosten berücksichtigt, solange ein Anspruch auf ALG 2 besteht. Und das sollte dem Vermieter auch reichen, denn eine Bestätigung, dass irgendein Amt die Miete bis ans Lebensende zahlt, sowas gibt es nicht.


    Turtle

  • Das Problem ist, dass der eine oder andere Hartz IV-Empfänger die an ihn ausgezahlte Miete an den Vermieter nicht weiterleitet. Wahrscheinlich hat dieser Vermieter diesbzgl. schon seine Erfahrungen gemacht.