Ich habe bis vor kurzem mit meinem partner und meinen zwei kindern zusammengelebt.
Mein Expartner arbeitet vollzeit und wir hatten aufstockendes alg2 gekriegt. doch jetzt haben wir uns getrennt und mein ex zieht am mittwoch in seine 1 zi wohnung er schläft bis dahin im wohnzimmer.
Das problem ist, ich würde in der Wohnung bleiben, aber die Höhe von der Kaltmiete ist für 4 Personen, wenn mein ex jetzt auszieht muss ich ja die differenz von 80€ bezahlen, wird mich die Arge auffordern umzuziehen??
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Zum Umzug wird eigentlich nie aufgefordert, sondern dazu, die Kosten der Unterkunft zu senken. Wenn du das machst, indem du die 80 Euro selbst zahlst, kannst du wohnen bleiben, wo du willst.
Turtle
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Die Zuzahlung besagter € 80 ist jedoch erst 6 Monate nach Aufforderung zur Senkung der KdU fällig, bis dahin werden die bisherigen Kosten weiter bezahlt.
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