Einkommensbereinigung - Gesamtbedarf der BG .. ich seh nicht mehr durch.

  • Hallo ...
    ich hatte mich schon mal wegen der Einkommensbereinigung hier erkundigt. Ganz am Anfang hatte ich die 30 € Pauschale ja nicht. Dann hatte ich sie irgendwann und was mir jetzt aufgefallen ist .. ich hatte letztes Jahr mit meinen beiden Kindern einen Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1439,10 € ... davon eine Zahlung vom Amt in Höhe von 649,68 € monatllich. Dazu kamen 439,00 € Kindesunterhalt und 368 € Kindergeld. Das macht insgesamt 1456,68 €. Also ist das mehr als der Gesamtbedarf. Kommt das durch diese Einkommensbereinigung? War das korrekt?
    Da ich in den Berechnungen momentan nicht mehr durchsehe, einmal steht dort Einkommensbereinigung. einmal nicht, ganz einfach meine Frage: Hat man eigentlich mehr im Monat als dieser Gesamtbedarf???
    Februar und März 2011 habe ich jetzt bekommen, war mein Gesamtbetrag 504,70 € vom Amt (439,00 Unterhalt+368,00 Kindergeld+180,00 Wohngeld) und April haben sie mir geschrieben und gezahlt 474,70 €. Aber dort haben sie wieder die Einkommensbereinigung weggelassen. Kann mir jemand weiterhelfen???
    Gruß

  • Ja, mich würde mit diesen Freibeträgen (Bereinigtes Einkommen) auch interessieren. Bei mir wurde auch alles durcheinander gebracht: mal haben wir nur einmal -30 €, mal beide je -30 €, mal gar keiner.
    Und die rechnungsweise ist auch fraglich. Auf einem meiner Bescheide habe ich folgendes unter "Ermittlung des einsetzbares Einkommens" gelesen (die Zahlen ungenau, dienen nur zum Beispiel):


    Bedarf Kind: 395
    einsetzbares Einkommen 493
    übertragbares Einkommen: 98
    Freibetrag: -30
    zugeordnetes Einkommen: 68


    Bedarf Mutter: 665
    einsetzbares Einkommen: 68 (es ist das "zugeordnetes Einkommen" von meinem Kind aus Zeile von oben)
    Freibetrag: -30
    zugeordnetes Einkommen: 38 €


    Summe zugeordnetes Einkommen: 106 € (68€ vom Kind und nochmal 38€ nach zweiter Bereinigung)


    Nach dem, vor der Anrechnung der Freibeträge hatten wir 98€ übersteigendes Einkommen, und nach der Bereinigung (in Höhe 60 €!) sind es plötzlich 106 €!
    Den Bescheid habe ich leider nicht mehr, weil er wegen anderer sache aufgehoben wurde. In neuem Bescheid war meine Tochter gar nicht mehr drin, da sie angeblich nicht zur BG gehöre.