Hallo,
Habe eine Wohnung vor dem Bezug von ALG 2 bezogen. 48qm Miete beträgt warm 500 Euro. Bekomme vom Amt aber nur 285 für Wohnung. Dürfen meine Eltern mich beim Rest unterstützen?
MFG Peter?
Hallo,
Habe eine Wohnung vor dem Bezug von ALG 2 bezogen. 48qm Miete beträgt warm 500 Euro. Bekomme vom Amt aber nur 285 für Wohnung. Dürfen meine Eltern mich beim Rest unterstützen?
MFG Peter?
geldzuweisungen von mehr als 50 euro im jahr werden als einkommen gewertet und mit der regelleistung von 364 euro verrechnet. aber wenn sie es dir bar in die hand geben, merkt es ja keiner. allerdings wirs sich das amt früher oder später gedanken machen, wie du von den 364 euro regelleistung monatlich 215 euro eigenanteil an der miete bezahlst.
haben sie schon wollen kontoauszüge haben .... da stehen immer nur meine mietüberweißungen drauf. ist doch kein verbrechen wenn meine eltern mich unterstützen oder?
Man nennt dies Sozialbetrug!
mal bitte sachlich bleiben was soll denn daran Betrug sein
Na ist doch logisch, Du verschleierst ein Einkommen, welches Dir normalerweise abgezogen würde.
unter Einkommen zählen doch keine Zuwendungen Dritter
Wenn Dir das Amt dahinterkommt, bekommst Du großen Ärger. Das Du von Deiner Regelleistung € 215 Mietanteil trägst, glaubt Dir dort kein Mensch.
Jegliche Art geldlicher Unterstützung verringert Deine Hilfebedürftigkeit und ist von den Leistungen abzuziehen.
Eine Ausnahme wäre eine einmalige Notsituation, aber nicht monatlich wiederkehrende Zuwendungen. Schau Dir mal den § 11 SGB II an.
ist es denn nun so schwer zu verstehen, dass man als hartz4er im jahr lediglich 50 euro anrechnungsfrei an geldzuweisungen jeglicher art haben darf?
Für die Größe ist die Wohnung schon ziemlich teuer.Suche dir doch eine günstigere.
warum soll er sich eine billigere wohnung suchen? die arge vermutet halt nicht deklariertes einkommen, ob es nun wirklich die eltern sind oder da evt. eine berufliche tätigkeit oder ein/e Untermieter/in eine rolle spielt, sei noch dahin gestellt.
das ist ja im moment gegenstand der untersuchungen der arge.
glaubt du wirklich, die eltern geben einem nichterwerbstätigen kind mal so eben 200 euro im monat.
Kitty, dass würdest du doch sicher nicht machen. ich auch nicht.
Ich würde es ganz sicher nicht machen aber andere vielleicht schon.
Zitatunter Einkommen zählen doch keine Zuwendungen Dritter
Witzig. Natürlich ist das (mit wenigen Ausnahmen, Zahlungen der Eltern gehören NICHT zu diesen Ausnahmen!!!) Einkommen.
Demnach laufen die Untersuchungen entweder auf Sozialleistungsbetrug (wenn man mitbekommt, dass die monatlichen Zahlungen der Eltern verschwiegen wurden) oder auf Einstellung von ALG (wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit) hinaus.
Turtle