Urlaub und Urlaubsgeld als Minijobber

  • Seid gegrüßt,:)


    ich gehe auf Minijob Basis arbeiten und mein Arbeitgeber hat so gar keine Ahnung, wenn es ums Thema Urlaub geht. Ich weiß, dass für mich als Minijobber auch die gesetzliche Regelung gilt. Mein Arbeitgeber ist aber der Meinung, dass mir kein bezahlter Urlaub zu stehen würde und wenn ich Urlaub nehme diesen nicht bezahlt bekomme. Ich habe ihn natürlich widersprochen, aber es wäre ganz gut, wenn ich etwas schriftliches hätte, was ich meinen Arbeitgeber zeigen kann.
    Vielleicht könnt Ihr mir da mal weiterhelfen und mir verraten wo ich etwas aussagekräftiges zum Thema Minjob und Urlaub finden kann, denn es kann ja nicht sein, dass man mir kein Urlaubsgeld zahlen will.


    Vielen Dank und viele Grüße
    von carodina

  • Du hast auch mit einem Minjob die gleichen betrieblichen rechte wie jemand der normal dort angestellt ist.


    Habe ich Anspruch auf Urlaub, Elternzeit oder Kündigungsschutz?
    Zum Arbeitsrecht gehören alle gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber regeln. Hier kann nur auf ausgewählte Punkte eingegangen werden.


    Grundsätzlich gilt: Arbeitsrecht und damit alle Regelungen in Bezug auf Urlaub, Mutterschutz, Altersteilzeit oder betriebliche Interessenvertretung und Tarifverträge gelten auch für geringfügig Beschäftigte! Ein Minijob (aufgrund von Entgeltgeringfügigkeit, siehe Punkt 1) und Midijobs sind arbeitsrechtlich Teilzeitarbeitsverhältnisse und damit rechtlich einem Vollzeitarbeitsverhältnis gleichgestellt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt dürfen Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer verkürzten Arbeitszeit nicht benachteiligt werden! Ein kurzfristiger Minijob (also ein Minijob wegen Zeitgeringfügigkeit) ist eine befristete Beschäftigung.


    Das heißt: Ja, Sie haben damit Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlte Feiertage, auf anteilige Zahlungen von betrieblichen Sonderleitungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auf Mutterschutz und Elternzeit und Elterngeld.

  • Hallo,


    manche Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld evtl. nicht.
    Schicht- / Sonntags- und Feiertageszulagen könnten mitunter auch vom Arbeitsvertrag abhängen, wenn die Grundvereinbarung es bereits gemein als Lohnzuschlag pauschal im Lohn berücksichtigen würde.


    Kündigungsfristen, Urlaubstage und Lohhnfortzahlung im Krankheitsfall dürften notfalls allgemeingültigen Gesetzen unterliegen.


    Für Gewerkschaftsmitglieder wäre es freilich einfacher, Erstberatung und gezielte Vermittlung an rechtsverbindliche Fachkompetenzen zu erhalten.
    Warum ist nur die allgemeine Scheu, Gewerkschaftsmitglied zu sein, bzw. zu bleiben ?


    mfg


    allo