Trotz ALG I Sperre anspruch auf zb ALG II?

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich habe heute den Bescheid der Agentur für Arbeit bekommen, in dem steht das ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekomme, die zur Zeit noch geprüft wird da die Stellungnahme des letzten Arbeitgebers noch aussteht (wird aber nicht zu meinen Gunsten ausfallen, da wir im Streit auseinander gegangen sind und er sicherlich nicht zugeben wird das es wahr ist was in meiner Stellungnahme steht)! :mad:


    Meine Frage:
    Habe ich die Möglichkeit für die Dauer der Sperrzeit ALG II zu beantragen? :confused:
    Ich bin alleinerziehende Mutter und habe von meinem letzten Arbeitgeber nicht mal meinen letzten Lohn bekommen. Das Arbeitsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag am 23.03.11 beendet.
    Ich habe meinen letzten Lohn am 15.03. bekommen und mittlerweile sieht es finanziell ganz übel aus.
    Das Problem ist, ich habe eine eigene Wohnung zu unterhalten mein Kind möchte auch ernährt werden...... :eek:


    Für schnelle hilfreiche Antworten bin ich super dankbar!!!!!


    MfG Jen

  • Wenn Du Anspruch auf ALG I hast, kannst Du nicht ALG II beantragen. Natürlich kann man Dich/euch nicht verhungern lassen und solltest beim Sozialamt vorsprechen, aber alles, was man Dir gibt, wird auf Darlehensbasis erfolgen, da es sonst ja keine Sperre wäre :rolleyes:.

  • Das Sozialamt ist nicht zuständig, die sind nur für Altersrentner und Erwerbsunfähige da.


    Die Beantragung von ALG 2 ist daher schon korrekt und natürlich kann man als ALG 1 Empfänger auch -dann als "Aufstocker" ALG 2 bekommen. ALG 1 würde einfach als Einkommen angerechnet.


    Wenn eine Sperrzeit vorliegt, dann wird ALG 2 ohne Berücksichtigung von ALG 1 gewährt, aber es gibt auch gleichzeitig eine Sanktion (U 25 = 100% der Regelleistung, Ü 25 = 30% der Regelleistung). Und man muss mit hoher Wahrscheinlichkeit später alles als Kostenersatz zurückzahlen (§ 34 SGB II).


    Turtle

  • Und wie ist es mit dem letzten Monat für den ich keinen Lohn bekommen habe? Gibt es dafür vielleicht zuschüsse oder ALG II?
    Das heißt nehme ich Leistungen in Anspruch kann ich die Mietschulden usw Tilgen muss die Restbeträge in Raten abzahlen sowie zusätzlich Raten für ein eventuell genehmigtes Darlehen??? Das ist ja auch absoluter Mist.
    Und so einen scheiß muss man sich antun obwohl man nie Arbeitslos war, immer fleißig gezahlt hat und man so doof war einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und das auch nur weil man sowieso keinen Lohn und wenn immer viel zu spät und nur Bruchstücke bekommen hat..
    Dann muss man sich freche Sprüche vom Berater gefallen lassen, weil man sich in seinem Beruf nicht auskennt und er natürlich alles weiß und man solle froh sein Arbeit zu haben...
    Aber was nützt das wenn man nicht bezahlt wird und man seine Familie nicht ernähren kann??!!


    Ist echt ein Witz, wenn man andere sieht die gar nicht arbeiten...................................

  • @ Gawain: Nirgendswohin. Da gibts nur Sachleistungen vom JC (Lebensmittelgutscheine). SGB XII ist nicht, schaust du hier. Wohngeld z. B. auch nicht, schaust du hier (Absatz 3).


    @ Jen. ALG 2 ist antragsabhängig, d. h. wenn du jetzt im Mai den Antrag stellst, dann gibt es für den Mai ALG 2. Wenn du kein Einkommen im Mai hattest, kann auch keiner angerechnet werden. Falls du im April schon kein Lohn hattest: da gibt es kein Amt, dass den Ausfall bezahlt...


    Turtle