Mir wurden am 30.12.2010 von meiner Bank 50,98 Euro Zinsen für das Jahr 2010 gutgeschrieben.
Das JobCenter fordert nun nach Abzug von 30 Euro Freibetrag 20,98 Euro von meinem im Dezember 2010 bezogenen Arbeitslosengeld 2 zurück.
Ist das korrekt?
Falls ja: Gilt der Freibetrag pro Monat oder pro Jahr? Falls dieser pro Monat gilt, müsste ich mir also eine Bank suchen, die die Zinsen monatlich oder zumindest quartalsweise auszahlt (und dafür einen etwas schlechteren Zinssatz in Kauf nehmen.)