Wer kennt die richtige Antwort?

  • Hallo miteinander,


    ich bin neu hier und weiß mir keinen Rat mehr: Ich(48J) lebe mit meinen Windhunden und meinem Freund(57) in einer Bedarfsgemeinschaft an der Ostsee.
    Nun wollen wir an die Nordsee(Ostfriesland) umziehen, da ich dort bereits eine Arbeit habe und mein Freund/Bekannter nach einer Operation auch eine Arbeit beginnen kann.


    Aus der Bedarfsgemeinschaft soll eine WG werden, da mein Bekannter handgreiflich mir gegenüber war.(schr. Bestätigung liegt vor).


    Für den ersten Monat nach dem Umzug müßte ich von der arge noch Leistung beziehen, da ich mein erstes Gehalt zum drauf folgenden 1. erhalte. Wie wird bei einer WG, wenn 1 Person Arbeit hat, berechnet?
    Mit 2 Personen und 2 Windhunden(65 & 74 cm Größe) kann man ja schlecht in 60 qm "hausen".


    freue mich auf Antworten zu meiner ersten von vielen offenen Fragen.


    liebe Grüße

  • Zitat

    Aus der Bedarfsgemeinschaft soll eine WG werden, da mein Bekannter handgreiflich mir gegenüber war


    Und dann willst Du mit diesem handgreiflichen Bekannten eine WG bilden? Das wird euch der Sachbearbeiter wohl kaum abnehmen. :confused:
    Die beiden Hunde finden bei der Wohnungsgröße natürlich keine Berücksichtigung, da werdet ihr mit 60m² auskommen müssen.
    Für die Zeit bis zu Deinem 1. Lohn könntest Du u. U. Einstiegsgeld bekommen, dieses musst Du allerdings vor Arbeitsaufnahme beantragen,