muss mein Partner Unterhalt Zahlen?

  • Guten Morgen!


    Mein Partner und ich erwarten unser erstes Kind, wir möchten uns das Sorgerecht teilen.
    Wir leben jedoch nicht zusammnen, ich wohne in meiner Eigenen Wohnung nud mein Partner in einer WG nur 2 Häuser weiter.
    Das wollen wir auch bebehalten, nun soll das Kind aber bei mir gemeltet sein aber die betreung teilen wir uns.
    Ich bezihe Harz VI und bein Partner erhält ergänzende Leistungen.
    Ist er trozt geteieltem Sogerecht dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig?
    Das Kind würde da unter meiner Bedarfgemeinschaft laufen. also Leistungen beziehen.


    Danke im vorraus

  • Zitat: "ja, er ist unterhaltspflichtig, aber derzeit nicht in der finanziellen Lage, dieser Pflicht nachzukommen und dort, wo kein Geld fliest, wird auch nichts angerechnet"


    Ganz so einfach ist die Geschichte nicht bzw. obige Aussage sehr kurzfristig gedacht.


    Generell ist der Elternteil, bei dem das Kind NICHT lebt, diesem BARUNTERHALTSPFLICHTIG - in diesem Fall also der Kindsvater. Zudem obliegt ihm eine sogenannte "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".


    Wenn der Vater nun nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu leisten, führt das zu folgendem:


    1. Es ist Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.


    2. Das Jugendamt leistet diesen dann monatlich und prüft zudem, ob in diesem Fall der Kindsvater wirklich nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig ist.


    3. Das Jugendamt kann und wird vom Unterhaltspflichtigen verlangen, dass er seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt, Nachweise über Bewerbungen, Nebenjobs etc. verlangen.


    Danach gibt es zwei Möglichkeiten:


    A) Das Jugendamt stellt fest, dass der Kindsvater wirklich nicht leistungsfähig ist -> das Jugendamt zahlt den Vorschuss -> dieser wird beim ALG II angerechnet -> der Kindsvater muss den Vorschuss nicht zurückzahlen.


    B) Das Jugendamt stellt fest, dass der Kindsvater nicht leistungswillig ist (Bemühungen fehlen etc.) -> das Jugendamt zahlt den Vorschuss -> dieser wird beim ALG II angerechnet -> der Kindsvater muss den Vorschuss zurückzahlen und es summiert sich Monat für Monat die Rückzahlungssumme. Das Jugendamt greift dann auch gern auf zukünftige Steuerrückzahlungen etc. per Pfändung zu und bei besonders beflissenen Sachbearbeitern kommt mit ganz viel Pech eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht dazu ... ist ein Straftatbestand, bei dem zwar oft das Verfahren eingestellt wird, aber es wird ermittelt und das ist ja auch schon recht unangenehm.


    Das "Problem" ist also weniger das Jobcenter als vielmehr das Jugendamt mit eventuellen - wenn auch völlig berechtigten Forderungen - so tappt man schnell in die Schuldenfalle ... (kannst das ja mal hochrechnen ... im schlimmsten Fall der Fälle ... 72 Monate mit jeweils 133 Euro).

    Im Übrigen hat das Sorgerecht ja überhaupt nix mit einer möglichen Unterhaltspflicht zu tun, wohl aber damit, dass der Sorgeberechtigte nicht nur die Personensorge, sondern auch die Vermögenssorge des Kindes inne hat und sich also auch tunlichst um all diese Dinge kümmern muss.