Guten Morgen!
Mein Partner und ich erwarten unser erstes Kind, wir möchten uns das Sorgerecht teilen.
Wir leben jedoch nicht zusammnen, ich wohne in meiner Eigenen Wohnung nud mein Partner in einer WG nur 2 Häuser weiter.
Das wollen wir auch bebehalten, nun soll das Kind aber bei mir gemeltet sein aber die betreung teilen wir uns.
Ich bezihe Harz VI und bein Partner erhält ergänzende Leistungen.
Ist er trozt geteieltem Sogerecht dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig?
Das Kind würde da unter meiner Bedarfgemeinschaft laufen. also Leistungen beziehen.
Danke im vorraus