einen Monat keine Leistung bei Arbeitsausnahme?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hätte da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Bin für jeden Rat , Tip oder Erfahrungsberichte sehr dankbar da ich momentan sehr verzweifelt bin.


    Ich bin schon seit mehreren Jahren Hartz IV Empfänger durch eine lange Erkrankung. Ich habe meine Selbstständigkeit in dieser Zeit nie abgemeldet sondern monatlich eine Gewinn- und Verlustrechnung abgebe. Ich habe ja sowieso nicht arbeiten können wodurch der Gewinn immer 0 Euro war. Ich bin mit Haarverlängerungen, Permanent Make up selbstständig gemeldet gewesen was ich von zuhause aus auch gar nicht hätte ausüben können da ich in meiner kleinen 2 Zimmer Wohnung weder Platz, noch die hygienschen Vorraussetzungen hätte erfüllen können. Daran hat sich auch jetzt nicht´s geändert.


    Nun habe ich alleine durch Eigenbemühungen endlich wieder einen Teilzeitjob in meinem erlernten Beruf als Bürokauffrau gefunden den ich am 03.05. beginne und worüber ich sehr glücklich bin. Bei 18 Stunden in der Woche habe ich einen Bruttoverdienst von 864 Euro was ein Netto von ca. 683 Euro ausmacht. Meine bisherige Regelleistung betrug 794,98 Euro. Meine Sachbearbeiterin meinte ich würde eventuell unter die Aufstocker fallen oder ich müsste Wohngeld beantragen.


    Am 30.4. lief der alte Antrag aus, ich hatte deshalb ab 1.5 eine Verlängerung beantragt und meine Sachbearbeiterin über die Aussicht der Beschäftigung informiert. Sie hat daher den Antrag erstmal gar nicht bearbeitet. Letzte Woche Dienstag war ich dann gleich in der offenen Sprechstunde und habe ihr den Vertrag vorgelegt. Sie meinte gut dass sie den Antrag noch nicht bearbeitet hätte, das Mai Geld wäre ja schon raus, so müsste ich nicht´s zurück zahlen denn für diesen Monat würde mir auch kein Geld zustehen...ist das rechtens und wie soll ich dass bitte machen? Auf meine Frage hin wie ich leben soll meinte sie nur sie rechnet mal...jetzt kam ein Bescheid über 352 Euro, ausgelegt auf meine Selbstständigkeit bei der ich ja sowieso nichts mehr erwirtschafte und gar nicht darin arbeite. Außerdem wäre ich weiter über die Arge bei der Krankenversicherung versichert...dabei habe ich meiner Sachbearbeiterin doch meinen unbefristeten Vertrag vorgelegt wo ausdrücklich drin steht das ich über den Arbeitgeber versichert bin da es sich um eine normale Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.....


    Ich bin Single und alleinstehend...ich muss doch jetzt im Mai auch die Miete bezahlen und irgendwie leben?Mein Gehalt bekomme ich schließlich erst am 1.6!!!! Bisher ist gar kein Geld auf meinen Konto und meine Miete ist auch höher als die 352 Euro die sie mir über die Selbstständigkeit errechnet hat die ich ja nicht aussübe..... Ist das wirklich so dass man dann einen Monat lang gar kein Geld von der ARGE bekommt und man quasi so noch dafür betraft wird dass man sich Arbeit gesucht hat?Das kann doch nicht sein...und von was soll ich jetzt bitte leben????


    Für Eure Meinungen und Tips bin ich dankbar- vielen Dank und LG

  • Hallo sandymouse,


    Zitat

    ich muss doch jetzt im Mai auch die Miete bezahlen und irgendwie leben?


    Du solltest morgen dringend zum Jobcenter und Einstiegsgeld beantragen, damit Du bis zum 1. Lohn etwas hast, wovon Du Deinen Lebensunterhalt decken kannst. Dieses Einstiegsgeld muss allerdings vor Arbeitsaufnahme beantragt werden.
    Nutze doch bitte mal einen Wohngeldrechner, um zu klären, ob Du mit Wohngeld auf diese € 794,98 hinkommst, andernfalls müsstes Du mit Hartz IV aufstocken.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,


    ich danke Dir sehr, werde ich morgen gleich machen und mein Bestes versuchen...ich glaube meine Sachbearbeiterin ist auch ziemlich überfordert mit der Situation und weiss selbst nicht so recht was möglich ist oder nicht....außerdem ist sie immer wenig Hilfsbereit..aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.


    Lg,
    Sandymouse

  • Einstiegsgeld ist eine Förderleistung, die nicht unbedingt bewilligt werden muss. Die beantragt man übrigens nicht in der Leistungsabteilung, sondern beim Vermittler.


    Wenn der Lohn erst am 1.6. zufließen sollte, steht im Mai nochmal ganz normal ALG 2 zu. Kannst du nachweisen, dass der Lohn erst im Juni kommt? Dann weise das der SB nach, sie wird ja wohl die Zuflusstheorie kennen! Wenn nicht, dann hilft nur der Gang zum Teamleiter.


    Sollte der erste Lohn doch schon im Mai kommen, kannst du ein Darlehen beantragen (§ 24 Abs. 4 SGB II).


    Turtle

  • Zitat

    Warum wird das nicht abgemeldtet, wenn es ein Fehlschlag war ?


    Wozu? Kostet doch nur wieder Geld das Abmelden ;). Vielleicht möchte sie es ja dennoch nebenbei weiter betreiben, von der Zeit her sicherlich kein Problem.