Hallo alle zusammen, ich möchte hier eine Sache zur Diskussion stellen, von welcher ich erst gestern Kenntnis erhielt, nachdem mir ein Bekannter seinen jüngsten Leistungsbescheid zur Prüfung vorlegte:
Es geht dabei um den Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung für Hilfebedürftige, welche ihr Warmwasser unabhängig von der Heizung aufbereiten, z.B. Boiler. Vorgesehen sind hierfür beispielsweise2,3% aus der Regelleistung für Erwachsene (€ 8,37 bei einem Regelsatz von € 364,oo). Das betreffende Jobcenter geht nun her und rundet diesen Betrag einfach auf € 8,oo ab, was letztendlich nur 2,19% ergibt.
Ich und alle Betroffenen würden gerne wissen, auf welcher Grundlage man derartig abrunden kann und darf. Bei einer kaufm. Rundung ginge es nach iben, auf € 8,40, soviel weis ich noch aus meiner Lehrzeit