Anspruch auf Hartz IV?

  • Hallo, habe eine kurze Frage...


    ich habe vor kurzem studiert - habe jetzt das Studium (unfreiwillig) abgebrochen. Habe mich danach als arbeitsuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Leider habe ich keine abgeschlossene Ausbidung, habe aber einen Bildungsgutschein für eine Umschuldung von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
    Nebenbei mache ich noch einen Minijob (verdiene ca. 220 Euro im Monat), diese gebe ich meinen Eltern ab (bei denen ich noch wohne), bin 31 Jahre alt. Von den 220 Euro bezahle ich auch meine Krankenversicherung 145,00 Euro. Leider muss ich jetzt diesen Minijob kündigen, da ich jeden Tag von 8:00 - 15:00 Uhr Umschulung mache.
    Meine Frage ist: Kann ich einen Antrag auf Hartz 4 stellen? Bzw. steht mir Unterstützungsgeld während meiner Umschulung zu?


    Danke schon im Vorraus für die Antwort!

  • Ja, du kannst einen Antrag auf ALG 2 stellen. Das solltest du jedoch erst nach Antritt der Bildungsmaßnahme machen, da sonst der Bildungsgutschein ungültig würde, denn für ALG 2 Empfänger sind ab Antragstellung die Jobcenter zuständig und nicht mehr die Agenturen für Arbeit. Von der Agentur für Arbeit bekommst du auch während der Bildungsmaßnahme keine weiteren Leistungen (zum Leben), da du dort keinen Anspruch auf ALG 1 hast.


    Bzgl. des ALG 2 Antrages wird das Jobcenter wahrscheinlich auf die sogenannte Unterhaltsvermutung zurückgreifen, d. h. es wird erstmal davon ausgehen, dass deine Eltern dich ernähren usw. Das müsstest du/ihr widerlegen.


    Turtle

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
    Werden die Fahrkosten zum Bildungsträger dann von dem Jobcenter übernommen, oder werden diese weiterhin von der Agentur für Arbeit übernommen?