Bewilligungsbescheid und Nachzahlung

  • Seid gegerüßt, :)


    ich habe heute den Bewilligungsbescheid bekommen und da ich nebenbei ja arbeiten gehe, bekomme ich nur einen geringen Regelsatz, der Rest wird ja vom Verdienst angrechent.


    Nun geht die Agentur bei meinem Nebenverdienst von 400 Euro monatlich aus, obwohl ich zurzeit nur um die 300 Euro verdiene. Ich muss monatlich eine Gehaltbescheinigung abgeben, damit mein Anspruch neu berechnet werden kann. Da mir ja nun mehr Freibetrag berechent wird, müsste ich monatlich eine Nachzahlung bekommen.


    Nun würde ich gerne mal wissen, ob diese Nachzahlungen dann auch monatlich an mich überwiesen werden oder ob die Nachzahlungen zum Beispiel nur nach alle drei Monate ausgezahlt werden.


    Wie läuft das denn bei Euch, wenn Ihr nebenbei Arbeiten geht?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und
    LG von carodina

  • Hallo carodina,


    Deine Leistungen werden anhand des tatsächlichen Einkommens Monat für Monat neu berechnet. Eine sich ergebende Nachzahlung würde somit zusammen mit den Leistungen des Folgemonats überwiesen werden.

  • Seid gegrüßt :)


    vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich hoffe mal, dass man mir auch monatlich die Nachzahlungen überweist. Denn schließlich fehlt es mir ja im laufenden Monat und ich brauche es zum Lebensunterhalt.
    Eine Nachzahlung, zum Beispiel, in drei Monaten würde mir für den laufenden Monats nichts bringen, wenn man auf das Geld angewiesen ist.


    Viele Grüße von carodina

  • Hallo Gawain :)


    hatte ich auch schon dran gedacht, ob nicht die Möglichkeit besteht anstatt von 400 Euro von 300 Euro auszugehen, aber die Agentur hier will das nicht. :(
    Und wenn man mir monatlich die Nachzahlung überweist, wäre es auch okay.


    Viele Grüße von carodina

  • Hallo Gawain :),


    das blöde ist, dass ich nach Stunden bezahlt werde und mein höchstes Einkommen waren bis jetzt 350 Euro, Also liege mehr zwischen 300 und 400 Euro und das ist eben immer unterschiedlich und da scheint die Agentur ja eher dazu bereit zu sein eine Nachzahlung zu machen, als wenn sie Geld einfordern müssen.


    Aber mir fällt da gerade noch etwas anderes ein. Mein Bewilligungsbescheid geht nur über fünf Monate und ich dachte immer, dass in der Regel gleich sechs Monate bewilligt werden. Ist das mit den fünf Monaten in Ordnung?


    Vliel Grüße von carodina

  • Hallo Carodina


    ich bin in einer ähnlichen Lage, hab einen Minijob mit 100 € und muss monatlich den Einkommensbescheid zum Jobcenter bringen und bekomme jeden Monat meine Neuberechnung und jeden Monat 2 Wochen später eine Nachzahlung.


    Mittlerweile hat sich eine Menge Papier angesammelt, weil ich Monat für Monat meine neuen Bescheide bekomme.


    LG Heidi

  • Hallo Heidi59 :)


    das kann ich mir gut vorstellen, dass sich da Berge von Papier ansammeln und irgendwie finde ich das ganz schön komplitiziert. Aber wenn die Nachzahlung regelmäßig kommt, muss man sich wohl damit anfreunden. ;)


    Viele Grüße von carodina

  • Grundlage für die Anrechnung von fiktiven, geschätzten oder Durchschnittseinkünften aus Erwerbstätigkeit ist § 2 der ALG II-V (Abs. 3 oder 7):


    http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html


    Das Gesetz bzw. die VO schreiben jedoch leider nicht vor, wann die Überrechnung zu erfolgen hat. Manche Ämter machen es monatlich, manche alle x Monate, manche erst nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes.


    Turtle