Werbepräme Gewerkschaft

  • Gewerbsmäßig geworben wurde natürlich nicht. Es geht um zwei Prämien, die dummerweise beide im gleichen Monat eingingen... Das mit den 10 Euro findest du unter §1 der ALG II V von März 2011:


    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    1.
    Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen, (...).


    Vorher (bis Ende März) waren es 50 Euro pro Jahr, jetzt (seit Anfang April) sind es 10 Euro pro Monat, also insgesamt mehr, aber dennoch... naja, viel ist es nicht.

  • Tja,


    es gibt da so viele eigentlich alltägliche Fälle, die in der VO nicht genannt sind (warum wohl?): Zufluss aus Vermögensumschichtung, aus Versicherungsleistungen (wenn Dir z. B. jemand das angemessene KFZ, das Du ja haben darfst, zu Bruch fährt und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt, ist das ja ein Zufluss... wenn Dir das als Einkommen angerechnet wird, hast Du kein Auto mehr und kannst auch kein neues kaufen). Ich z. B. habe eine Zusatzversicherung für Zahnersatz - bin gespannt was passiert wenn ich daraus demnächst Leistungen erhalte.


    Was Deinen Fall angeht: wenn Du sonst keine Einnahmen hast, sollte der Freibetrag von 30.- greifen; kommt ja grad noch mal hin. Denn entweder ist es Einkommen - dann Freibetrag, oder kein Einkommen, dann keine Anrechnung.