ich habe eine Frage zum Unterhalt meiner Tochter. Sie ist 20 und studiert. Sie erhält 255 Euro Bafög, 185 Euro Kindergeld und vom Erzeuger 327Euro Unterhalt. Jetzt hat letzterer diesen einfach auf 120 Euro gekürzt und möchte eine neue Berechnung .Er möchte wissen wie ich dazu beitrage.Ich habe eine Urkunde vom Jugendamt die ihn zu diesem Unterhalt verpflichtet. Kann er das einfach kürzen?
Meine Tochter wohnt bei mir und meinem 2.Mann. Ich verdiene 400 Euro.Was soll ich jetzt machen? zum Anwalt gehen und berechnen lassen? Bekommt meine Tochter den Anwalt bezahlt? Und wenn es vor Gericht gehen sollte Prozesskostenhilfe? Ich wäre froh über eure Hilfe denn ich kenne mich garnicht aus.
Gruss Sandra
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Hallo sandra,
Die Antwort ist Ja und nein, laut dem Titel müßte er eigentlich weiter den Betrag zahlen.
Aber auch Du bist Unterhaltspflichtig, mit einem 400 Job etc. wirst du dich nicht aus der verantwortung ziehen können, du warst schon zu beginn der Volljährigkeit verpflicht dich am Unterhalt zu beteiligen und dir einen Entspechenden Job zu suchen.Ja deine Tochter würde PKH bekommen im Notfall, sie kann auch bei Gericht einen Beratungsgutschein holen um zum Anwalt zu gehen.
Aber Vorsicht der schuß kann auch nach hinten losgehen für Dich, nur weil mal ein Titel erstellt wurde, ist dies nicht gleichzusetzen mit dem Anspruch auf die Summe, d.h. deine Tochter darf nur Pfänden was Ihr auch zusteht.
Desweitern kommen Ich beim zusammenrechen auf einen Betrag von 767€ dies ist ebenfalls nicht OK. Bei eigener Wohnung stehen der Tochter nur 670€ zu, somit könnte auch dies ein Grund für die Reduzierung sein.
Wohnt die Tochter noch bei dir könnte der Betrag sich sogar nochmals verringeren.
Also so ganz einfach ist deine Situation nicht.Gruß Sundown.
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