Hallo allerseits,
ich wollte mal anfrage ob die Frage "Ist Erlös aus Ebay-Verkäufen Einkommen und muss ich jede Verkaufseinnahme der Arge mitteilen?" mittlerweile verbindlich geklärt ist...
Hintergrund: ich muss einen Kontoauszug bei der Arge vorlegen (wg. Rentenänderung ohne Bescheiderteilung). Auf diesem Blatt ist auch ein Zufluss in Höhe von ca. 25 € ausgewiesen aus einem Ebay-Verkauf. Ich bin vor drei Jahren auf Anordnung des JobCenter von einer 63 qm- in eine 45-qm-Wohnung umgezogen. Die Sachen, die in die neue Wohnung nicht mehr reinpassen oder sonstwie nicht mehr benötigt werden, verkaufe ich so nach und nach, größtenteils über Ebay (wegwerfen wär ja Blödsinn). Als ich damals ALG II beantragte, fragte ich ausdrücklich nach Einnahmen aus Ebay-Verkäufen; der Erstbescheid-Ersteller (der aber nicht mit meiner jetzigen Sachbearbeiterin identisch ist) sagte wörtlich: "Das interessiert mich nicht." Schriftlich habe ich das aber nicht. Davon ausgehend habe ich die Einnahmen auch nie mitgeteilt, und jetzt ist mir ziemlich mulmig bei der ganzen Geschichte, denn wenn die plötzlich auf die Idee kommen, mal meine gesamten Kontoauszüge durchzusehen, kommt da so einiges an Vermögensumwandlung zusammen...