Hallo,
ich suche schon eine Weile im Internet nach einem Gesetzestext im Sozialgesetzbuch.
Leider hab ich bisher nichts finden können, vielleicht hab Ihr einen Tip für mich.
Folgender Fall:
Ich beziehe Harz IV seit über einem Jahr und habe grad eine Weiterbildung(von mir gezielt gewollt) hinter mir.
Ich bewerbe mich regelmäßig im Bereich IT und Cisco (mit dem Umstand im Bereich Cisco keine Erfahrung zu haben). Sonst komme ich aus der IT und habe hier >10Jahre Erfahrung.
Ich habe jetzt Auflagen bekommen 8 Bewerbungen im Monat vorzuweisen und mache sowieso schon mehr.
Allerdings kommt jetzt der Knackpunkt: Die Arge schickt mir auch Stellenanzeigen auf die ich mich bewerben muss! Diese stehen aber für ich eigentlich nicht zur Debatte. Also ich kann Studium und Erfahrung nachweisen und soll mich auf eine Stelle bewerben, für die ich nicht studieren müsste und auch die Weiterbildung nicht gebraucht hätte.
Jetzt steht in der Eingliederungsvereinbarung so ähnlich, das ich alles annehmen muss!!!
Soweit ich noch weiß, fand ich mal einen Gesetztestext in dem stand, das man sich bewerben muss, ganz klar, aber auch nur wenn dies nicht eine Verschlechterung gegenüber dem Harz IV Empfänger darstellt. Oder ähnlich.
Wäre sehr froh wenn jemand dazu Informationen hätte.
Vielen Dank