Mein Freund und ich haben ein Problem. Wir wollen nach 4 Jahren endlich zusammenziehen und wissen nicht, wieviel ALG II wir bekommen werden. Mein Freund wohnt in Hellersdorf und ich in Friedrichshain. Wir werden dann in seiner Wohnung in Hellersdorf wohnen. Ich bekomme 757,32 € ALG II. Mein Freund wird im Mai arbeitslos, und dann ALG I bekommen. Wieviel, das wissen wir noch nicht. Ich werde dann einen Antrag auf Umzug von Friedrichshain nach Hellersdorf stellen, den ich sicher genehmigt bekommen werde, da die Miete in Hellersdorf sehr viel niedricher ist als in Friedrichshain.
Kann mir jemand helfen bzw. mir genau sagen, was ich tun müßte, um herauszubekommen, wieviel an staatlicher Hilfe uns dann zusammen zustehen würde?
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Ihr werdet doch erst nach einem Jahr als Hartz4-Paar gerechnet. Er kriegt sein Geld und du deins!
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Wir wollen ja noch nicht in diesem Jahr zusammenziehen, erst so Anfang 2012. Bis dahin wollen wir alles geregelt haben.
Meine Tochter ist noch in Amerika und kommt erst kurz vor Weihnachten wieder zurück. Von ihr sind noch viele Sachen bei mir und auch bei meinem Freund. Diese Sachen müßen ja erst aus beiden Wohnungen, damit wir den Platz nutzen können, den wir dringend brauchen.
Ich wollte einfach wissen, wie man unsere staatlichen Ansprüche berechnet, wenn wir dann zusammenziehen werden 2012. -
Zitat
wieviel an staatlicher Hilfe uns dann zusammen zustehen würde?
Dein Freund wird weiterhin sein ALG I bekommen und Du € 364 Regelleistung + die hälftige Miete. Wie Obdachlos schon schrieb, werdet ihr erst nach 1 Jahr als Bedarfsgemeinschaft geführt.
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Kann man das irgendwo nachlesen?
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Danke erst mal. Das hilft mir schon ein wenig weiter.
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Zitat
Kann man das irgendwo nachlesen?
Ja, dies regelt der nachfolgende Paragraph:Zitat§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.Nach diesem besagten Jahr dürfte sich auch das ALG I Deines Freundes erledigt haben, woraufhin ihr jeweils € 328 Regelleistung + Kosten der Unterkunft bekommt.
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