Urlaub auf Antrag ?

  • realsatirische Gespräche vorort können belastend sein. Möglicherweise bestünde die Lösung darin, einen Antrag auf Urlaub per Fax zu stellen. Handelt es sich beim Urlaub vielleicht um eine Kann-Bestimmung ? Wäre man folglich auf das Wohlwollen des Beraters angewiesen ? Ein schnödes Fax somit kontraproduktiv ?


    Bin einigermaßen ratlos - weiß jemand Rat ?


    Besten Dank für Tips
    Wolfgang

  • Hy,


    ein FAX ist ein SCHRIFTLICHER Antrag auf dem die ORIGINAL UNTERSCHRIFT vorhanden ist.
    Es gibt diverse Urteile, die bestätigen das ein Fax wie ein Brief als Echt und Original anzusehen ist.


    Zu unseren SB kommt man NUR mit TERMIN, diesen bekommt man nur sehr schwer.
    Und dann Heist es SO eine Lappalie hätten sie auch schriftlich machen können.
    Ein Besuch des JC´s Heist in unseren Fall 50 Km Fahrtweg mit einem Auto oder 6-8 Std. mit Öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht Jeder wohnt in der nähe ds JC´s.


    Also Schriftlich-Per Fax. Ein Brief kostet 55 Cent Porto, ein Fax ist ein Telefongespräch und ist in der Telefon Flat somit KOSTENLOS.


    Gruß

  • Zitat

    ein FAX ist ein SCHRIFTLICHER Antrag auf dem die ORIGINAL UNTERSCHRIFT vorhanden ist.


    Also ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen und die Unterschrift auf einem empfangenen Fax als "original" bezeichnen, so wie das ganze Fax kein Original ist. Gleiches gilt übrigens für einen E-Mail-Anhang.
    Wenn das Ganze dennoch bearbeitet wird, dann ist es ja gut, ich kenne zahlreiche Fälle aus meiner Praxis, in welchem das nicht so war. Und was willste dann tun? Ich würde mich da lieber auf die sichere Seite begeben, bevor durch einen kommenden Hickhack über Original und Fälschung der ganze Urlaub den Bach
    runter geht.

  • Hy,


    ein Fax ist ein Amtliches Dokument was sogar vor Gericht Gültigkeit hat.


    Bei den E-Mail´s sind sie auch gerade dabei die Gültigkeit-Echtheit zu bestätigen, so das eine E-Mail wie ein Echter Brief anerkannt wird. Schaut doch mal unter E-Post, nicht nur Brief sonder auch E-Mail.


    Sobald das bestätigt wird kann alles per Mail geschrieben werden. Dazu benötigt man dann ein REGISTRIERTES E-Mail Postfach und gut is es. Erspart ein Haufen Papier und Doppeleingabe ins Elektronische Bearbeitungssystem.


    Siehe auch ELSTA. Elektronische Steuerer Abgabe.


    Somit ist man SELBER für Evtl. Falsch eingaben schuld.


    Hier in unseren Landkreis kann man schon Autos Via Internet Zulassen, alle Daten SELBER Eingeben, Kennzeichen Drucken Lassen und ab zur Zulassungsstelle und Stempel holen, Fertig.


    Gruß

  • Boxbeutel


    Zitat

    ein Fax ist ein Amtliches Dokument was sogar vor Gericht Gültigkeit hat.


    Ich glaube dass Du da einiges etwas durcheinander bringst. Hätte ich "einmalig" Deine Unterschrift eingescannt, könnte ich Dir für Dienstag nach Ostern 2 Tonnen Brikett vor die Haustüre kippen lassen und Du müsstest, Deiner Rechtsauffassung folgend, die Lieferung bezahlen.


    Zitat

    Ein Faxschreiben ist und bleibt aber eine (Fern-)Kopie eines Schreibens und wahrt daher ein gesetzliches oder vertragliches Schriftformerfordernis nicht, da hierzu die originale Namensunterschrift erforderlich ist; so sind beispielsweise schriftliche Kündigungen per Fax nicht rechtswirksam möglich.


    Entsprechend ist auch der SB nicht verpflichtet, Anträge per Fax zu bearbeiten.


    Gruß Gawain

  • Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz des Faxgerätes in Deutschland war es als die Gerichte Mitte der neunziger Jahre den Zugang einer Willenserklärung gemäß § 130 BGB auch dann anerkannten, wenn die Willenserklärung durch Fax übermittelt worden war.


    Somit ist ein Antrag per Fax rechtsgültig. Sollte der SB jedoch das Fax nicht anerkennen muss er das Original per Post anfordern, jedoch den Antrag Vorab schon bearbeiten.

  • Sollte jetzt jemand aufgrund dieser Diskussion meinen, er könne einen Hartz IV-Antrag per Fax an das Jobcenter schicken, kann ich nur abraten. Der Antrag muss die originale Unterschrift des Antragstellers tragen.
    Boxbeutel, das was Du meinst, wäre ein signierter Faxempfang. Nur durch diese elektronische Signatur kann die Echtheit eines Fax nachgewiesen werden.