Deine Argumentation vom SG, LSG und BSG? Würd mich nicht wundern... Daher auch deine Meinung über die Richter. Weil du sicherlich jeden Rechtsstreit verlierst... :D:D:D
Aber wenigstens mal ein Beitrag, wo nicht drunter steht, dass er nachträglich geändert wurde.... Obwohl er doch soooo anspruchsvoll war.
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Und doch geändert. War wohl wirklich zu anspruchsvoll.
Wenn man "Letzendlich wird erst ein BGB-Urteil über den neuen § 11 Absatz 3 SGB II entscheiden." schreibt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn man sich als selbsternannter Rechtsexperte lächerlich macht, denn das lernen die Kinder heute in der 6. Klasse Sozialkundeunterricht, dass das BGB das Bürgerliche Gesetzbuch ist und damit garantiert kein Gericht, dass über Angelegenheiten des SGB II urteilt...
Kommafehler? Mach du erstmal ein Leerzeichen hinter deine Kommata, dann können wir mal über Kommafehler reden.
Und wenn wir schon bei der Rechtschreibung sind: Schau erstmal, ob du nicht den Balken vor den eigenen Augen findest, ehe du den Splitter bei anderen suchst. Wenn ich nur im vorletzten Beitrag das hier nehme:
ZitatDas Einkommen,dass ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,
... Auch das gehört zum Grundwissen in Deutsch, dass man "das" nur mit einem "s" schreibt, wenn man für "das" dann "dieses", "jenes" oder "welches" einsetzen kann... Und schau mal, wie gut das klingt: "Das Einkommen, welches ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,"....
Komische Regel? Nie gehört? Siehst du, kannst du hier sogar noch was fürs Leben lernen. Also: immer schön aufpassen und lernen! Dann klappts auch irgendwann mal einigermaßen. Wenigstens mit der Rechtschreibung. Mit dem Rechtsverständnis wirds wohl weiterhin hapern...
Turtle