einkommen -neuestes BSG Urteil

  • Deine Argumentation vom SG, LSG und BSG? Würd mich nicht wundern... Daher auch deine Meinung über die Richter. Weil du sicherlich jeden Rechtsstreit verlierst... :D:D:D


    Aber wenigstens mal ein Beitrag, wo nicht drunter steht, dass er nachträglich geändert wurde.... Obwohl er doch soooo anspruchsvoll war.


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    Und doch geändert. War wohl wirklich zu anspruchsvoll.


    Wenn man "Letzendlich wird erst ein BGB-Urteil über den neuen § 11 Absatz 3 SGB II entscheiden." schreibt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn man sich als selbsternannter Rechtsexperte lächerlich macht, denn das lernen die Kinder heute in der 6. Klasse Sozialkundeunterricht, dass das BGB das Bürgerliche Gesetzbuch ist und damit garantiert kein Gericht, dass über Angelegenheiten des SGB II urteilt...


    Kommafehler? Mach du erstmal ein Leerzeichen hinter deine Kommata, dann können wir mal über Kommafehler reden.


    Und wenn wir schon bei der Rechtschreibung sind: Schau erstmal, ob du nicht den Balken vor den eigenen Augen findest, ehe du den Splitter bei anderen suchst. Wenn ich nur im vorletzten Beitrag das hier nehme:

    Zitat

    Das Einkommen,dass ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,

    ... Auch das gehört zum Grundwissen in Deutsch, dass man "das" nur mit einem "s" schreibt, wenn man für "das" dann "dieses", "jenes" oder "welches" einsetzen kann... Und schau mal, wie gut das klingt: "Das Einkommen, welches ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,"....


    Komische Regel? Nie gehört? Siehst du, kannst du hier sogar noch was fürs Leben lernen. Also: immer schön aufpassen und lernen! Dann klappts auch irgendwann mal einigermaßen. Wenigstens mit der Rechtschreibung. Mit dem Rechtsverständnis wirds wohl weiterhin hapern...


    Turtle

  • Betrunken? Sicherlich nicht. Das vermute ich eher bei dir, wenn ich so deine Beiträge lese... Besonders, wo unter jedem "geändert..." druntersteht. Zu dumm, mal was in einem Wisch zu schreiben und dann noch rumblöken... Wo warst du eigentlich, als der liebe Gott das Gehirn verteilt hat?


    Turtle

  • Betrunken? Sicherlich nicht. Das vermute ich eher bei dir, wenn ich so deine Beiträge lese... Besonders, wo unter jedem "geändert..." druntersteht. Zu dumm, mal was in einem Wisch zu schreiben und dann noch rumblöken... Wo warst du eigentlich, als der liebe Gott das Gehirn verteilt hat?


    Turtle


    Jedenfalls,nicht wo du warst,denn ich habe Hirn.

  • Hast du deine Zeit immer noch nicht genutzt, um deine Bewerbung für Astro-TV zu schreiben?! Nun glaub mir doch mal: das ist deine Chance!!!!!


    Ansonsten bleibe doch dabei: lerne erstmal ordentliches Deutsch, dann können wir uns auch auf einem Niveau unterhalten, das wenigstens meine Zehenspitzen erreicht.


    Da ich auf eine wohl etwas erfolgreichere Laufbahn als deinereiner zurückblicke, solltest du bzgl. Hirn wohl eher eine ruhigere Kugel schieben. Und dich bzgl. besagter Kommataregelung und zur Schreibung von "dass" und "das" informieren.


    Natürlich bin ich auch gern bereit, dir zu helfen, deine sonstigen Schreibfehler auszumerzen. Z. B. das hier:


    Zitat

    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist!!!,kann mann dann die


    Sowas sexistisches von jemandem, der von "ARGE-Tussis" (WEIBLICH) schreibt. Wenn in der ARGE (Jobcenter) nur Tussis arbeiten (also FRAUEN), wie soll dann dann "MANN" irgendwelches Einkommen verteilen? Wo doch gar keine Männer in den ARGEn ...äh... Jobcentern arbeiten?!


    Dir zum Verständnis: Es heißt "man" und nicht "mann".... :D:p:D


    Astro-TV machen alles am Bildschirm, da brauchst du nicht schreiben. Also: Bewerbung schreiben, hier einstellen, ich schau nochmal drüber wegen deiner vielen Rechtschreibfehler und dann schick das Ding ab!!! Das wird was!!!!


    Turtle

  • Und noch was an Gawain.
    Ich habe vor ca. einem Jahr mit Dir disskutiert,ob Zufluss von Erbe während Hartz4 Einkommen ist.
    Da hast Du noch vehement behauptet,Erbschaft sei Vermögen.Ich habe Dir gesagt,dass es in solchen Fällen Einkommen ist. Schon vergessen?
    Heute tönst Du durch das Forum: Erbschaften sind während Hartz4 Einkommen!
    Das ist zwar richtig aber noch lange nicht auf Deinem Mist gewachsen. das hast Du auch nur von anderen abgekupfert und blökst es jetzt dauernd in die Weltgeschichte.!
    Du blökst hier im Forum das meiste nur nach,was Dir andere vorher gesteckt haben. Aber bis es soweit
    ist,vertritts Du,was Dir gerade in den Kram passt.
    Und wenn Du das vor einen Jahr abstreiten willst,dann siehe in der Forumhistorie nach.Am besten gleich zusammen mit Deinem Spezi Turtle.


  • Hör auf zu sabbern,sonst sabberst Du noch die ganze Welt zu!Lies lieber meine Antwort an Gawäin von 15.57!

  • Soll ich die Rechtschreibung in dem Beitrag kontrollieren? Schon im ersten Satz muss es heißen "diskutiert"... Weiter möchte ich gar nicht kontrollieren, das kostet mir dann doch etwas zuviel Zeit. Ich kontrolliere gern vernünftige Sachen für dich, z. B. eine Bewerbung. Also ruhig her damit, du hast da bitter Hilfe nötig.


    Übrigens: wenn, dann heißt es "sabbeln": http://en.wiktionary.org/wiki/sabbeln...


    Denn, ob ich "sabber": http://de.wiktionary.org/wiki/sabbern kannst du wohl kaum wissen..


    Es sei denn, du hast wieder besagte hellseherische Fähigkeiten bemüht... Unglaublich... Du wirst immer besser. Das solltest du in deiner Bewerbung für Astro-TV noch erwähnen, dass du sogar das Verlassen von Körperflüssigkeiten bei dir unbekannten Personen ohne direkte Inaugenscheinnahme wahrsagen kannst.


    Das ist ja schon besser als Uri Geller!


    Turtle

  • Ich nehme mir wegen Dir nicht die Zeit,meinen Text zu korrigieren. Dazu bist Du mir nicht wichtig genug.Außerdem kann man sabbern und sabbeln sagen,dieses Wort ist sowieso nur ein umgangsprachliches,und solche sind nicht eindeutig definiert.
    Was sagst Du nun zu meiner Antwort an Gawain um 15.57.?
    Die zeigt doch ,dass Ihr zwielichtige Gestalten seid,oder?

  • Mit Tödel bezeichnet man die chronische Form des gemeinen Dödelismus, wobei sich der Schwachsinn bereits unreparabel in der Cortex cerebri manifestiert hast.


    Nur am Rande möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine um 15:57h an mich gerichtete Antwort finden konnte.

  • Ah, jetzt habe ich es gefunden. Um 17:57 hast Du etwas an mich geschrieben adolfi.
    Also vor 1 Jahr war noch keiner von uns beiden in diesem Forum vertreten. Zudem habe ich mich jüngst zur Sache garnicht mehr geäußert und weiterhin ist es nicht festgeschrieben, dass ein Erbe Einkommen sei. Es gibt auch gegenteilige Ansichten, so z.B. das SG Aachen im Jahre 2007, um nur ein Beispiel zu nennen.


    Darum aber geht es in diesem Thread auch garnicht, denn es geht in diesem Thread eigentlich um goarnix, da kein konkreter Fall vorliegt, den es zu beantworten gilt.

  • Entschuldigung,das war Lacky.Ich bin ja ein Dummchen.
    Ich spreche Dich frei und das zeigt nur meine unendliche Güte und Größe.
    Übrigens,wenn ich schon ein Tödel bin,dann aber der größte von Allen.Oder heist es der Größte von allen.
    Tim Allen ?
    Auf Platz 2 kommst Du und auf Platz 3 Turtle.
    Hicks,meine Flasche Schnaps ist alle.
    Muuuss Naaachschupp hollen!.

  • Die Urteile des BSG machen auf mich schon seit geraumer Zeit den Eindruck, politische Urteile zu sein mit dem Ziel, dem Staat Geld sparen zu helfen. Mein Favorit dabei ist immer noch, das ein bei Abschlagszahlungen auf Strom/Gas bei der Jahresabrechnung entstehendes Guthaben als Einkommen zu bewerten ist. Logisch zu Ende gedacht, müsste dann auch bei der Rückgabe von Pfandflaschen zufließendes Geld Einkommen sein.


    Fazit: bei Urteilen des Bundes"sozial"gerichts lieber nicht nach Logik fragen...


    _


    Ja das machen einige aber auch Clever!


    Entweder gibst du eben selbst mehr an!!


    Weil du weisst ja als Beispiel Gas 20.500 KWh verbraucht 2009
    Mein Gott dann gibste eben 21.000 an sofern Du das selbst ausfüllen darfst wie bei uns!



    Oder sogar das Energie Unternehmen ist Clever wenn die Wissen der winter kommt hauen die noch einmal drauf!


    Hab keine Probleme damit musste 3 EURO in der Endabrechnung nachzahlen, So What??


    Elch
    #

  • Geldeswert


    Geld:
    Bargeld unterschiedlicher aktuell gültiger Währungen


    Geldeswert:
    Aktien, Schatzbriefe, Sparbücher, Gutscheine, etc. – Wertsachen, die direkt und unmittelbar beispielsweise bei der Bank gegen Bargeld eingetauscht werden können.


    Sachwert:
    Hausrat, Immobilien, Kraftfahrzeuge, Lebensmittel, Putzmittel, Haushaltsmaschinen, etc. – Güter jedweder Art, die mit Geld gekauft oder gegen andere Güter mit Sachwert getauscht werden könnten.



    Dieses Urteil scheint mir in jedem Fall bedeutsam.


    Was mich im besonderen aber interessieren würde:
    Ein Erblasser stirbt im Jahr 2006 und es gibt mehrere Erben, wodurch es zu einem Rechtsstreit kommt. ==> Die ARGE sagt, dass das von einem ALG-2-Empfänger erhaltene Erbe erst dann Berücksichtigung finden würde, wenn es tatsächlich zufließt.
    2012 kommt es endlich zu einer Einigung im Erbstreit und mehrere Monate später zum Zufluß von ein wenig Geld, auf das Gläubiger bereits Anspruch haben, und dem sprichwörtlichen kleinen Häuschen...


    Gilt dann, also beim tatsächlichen Zufluß des Erbes dieses direkt als Vermögen, zumal der Tod der Erblassers schon so lange zurückliegt, beziehungsweise heute der Todesmonat August im Jahr 2006 als Zuflußmonat gelten würde?
    Wie soll das denn nun wirklich gehandhabt werden, wenn es zu einem langen Rechtsstreit unter den Erbberechtigten kommt? Nehmen wir an, eine Erblasserin stirbt im Mai 2011, es kommt im Dezember 2011 zu einer Einigung unter den Erben und das Erbe wird rechtskräftig im März 2012 auf die Erben verteilt.



    Ich bitte ausschließlich um ernst gemeinte Beiträge und nicht um Beleidigungen oder auch Ausführungen zu den oftmals dubiosen Wunschvorstellungen von Seiten der Jobcenter...


    Beste Grüße und herzlichen Dank,


    Freydis :)