Bekomm ich HARTZIV wenn ich mit meinem Bruder zusammen wohne ??

  • hallo,


    ich bin neu hier ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.


    also kurz zu meinem problem...


    ...ich bekomme zur Zeit ALG I dieser bezug endet allerdings mitte mai, nun ist meine frage, da es zur zeit nicht gut auf meinem arbeitsmarkt aussieht, bekomme ich dann auch HARTZ IV ??? ich bin auch noch jünger als 25 aber wohne schon seit 3 jahren mit meinem bruder zusammen !


    mein bruder hat ein einkommen von ca 1100 netto aber wir teilen uns ja eigentlich alles, siehe miete, strom und essen ??


    welchen anspruch habe ich dann denn bzw habe ich überhaupt noch anspruch ??



    ...ich hoffe ihr könnt mir helfen:o

  • Da Dein ALG I Mitte Mai ausläuft, solltest Du nunmehr dringend ALG II beantragen. Deine Ansprüche diesbzgl. beziffern sich auf € 364 Regelleistung für den Lebensunterhalt + die Hälfte der im Moment bezahlten Miete.
    Da das Jobcenter davon ausgehen wird, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen, müssen Du und Dein Bruder dieser Vermutung widersprechen. Ihr beiden seid keine Bedarfsgemeinschaft sondern lebt zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft.


    Gruß Gawain

  • ok also heißt das ich dann schriftlich dagegen widersprechen muss, dass wir keine bedarfsgemeinschaft sind oder wie muss ich mir das vorstellen ??


    weil die sache ist, wir stehen gemeinsam im mietvertrag und haben nich jeder einen gesonderten, aber ich kann mich erinnern als ich beim bund hab ich auch die hälfte der miete bekommen, aber das ist glaube was anderes oder ?

  • Ja, falls man euch als BG einstuft, musst Du Widerspruch einlegen und diesen wie folgt begründen:


    Ich lebe mit meinem Bruder in Haushaltsgemeinschaft und versichere hiermit, dass ich von diesem weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen irgendeine Form der Unterstützung erhalte!

  • das muss ich dann sicherlich nachweisen oder ?? welche nachweise brauch ich dann da denn, wollen die kontoauszüge oder nehmen die das so hin ?


    ...hätte ich dann bei meinem ALG I auch die miete hätte bezahlt bekommen ? ehr nicht oder, weil das ALG I ja höher ist als das ALG II Schlussfolgere ich das richtig ?

  • Zitat

    das muss ich dann sicherlich nachweisen oder ??


    Du musst nichts nachweisen. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Jobcenter.


    Zitat

    wollen die kontoauszüge


    Kontoauszüge werden ohnehin angefordert, wenn man ALG II beantragt, denn Du könntest ja ein dickes Vermögen auf dem Konto liegen haben ;)


    Zitat

    hätte ich dann bei meinem ALG I auch die miete hätte bezahlt bekommen ?


    Nein, bei Bezug von ALG I musst Du Deine Miete selbst bezahlen.

  • Zitat

    Kontoauszüge werden ohnehin angefordert, wenn man ALG II beantragt, denn Du könntest ja ein dickes Vermögen auf dem Konto liegen haben


    schön wärs :D aber ich glaube da kann ich lange drauf warten !


    aber okay wenn du das so sagst dann werd ich das mal so ausprobieren !


    andere sache, 165€ darf ich mir trotzdem mit dazu verdienen anrechnungsfrei oder also diese, lass mich lügen, 16 stunden woche ??!! oder wird das angerechnet, muss man ja mal alles wissen, sagt einem ja niemand beim Arbeitsamt !!:eek: