Hallo Forum,
Eure Meinung interessiert mich zu folgender Ausgangslage:
Seit drei Jahren lebe ich von meinem Ehepartner getrennt, die Scheidung habe ich vor zwei Jahren beantragt, diese ist immer noch nicht vollzogen, weil mein zukünftiger Ex-Mann vor drei Wochen das erste Mal überhaupt zu einem Gerichtstermin erschienen ist, Dank schwammiger Angaben zu seinem bisherigen Rentenversicherungsverlauf könnte es bis zur Scheidung noch länger dauern.
In unserer Ehezeit sind einige Schulden aufgelaufen, die ich alleine tilge. Durch geniale Verhandlungen der Schuldnerberatung und diverse Einschränkungen (Miete 180 EUR, Verzicht auf Auto etc) habe ich es in zwei Jahren von rund 30 000 EUR minus auf etwa 4000 EUR minus bei einem Einkommen von 1400 EUR netto geschafft, mein Ziel war es noch in diesem Jahr schuldenfrei zu werden.
Jetzt habe ich Post von einem HartzIV-Amt bekommen, dort bezieht mein Mann seit unbekannter Zeit Leistungen, für die ich nun eintreten soll.
Zahlungsfähig bin ich durch die teils erheblichen Einschränkungen, die ich in meiner Lebensführung auf mich nehme - war das jetzt alles umsonst und ich muß für einen nicht abzuschätzenden Zeitraum an dieses Amt zahlen?
Bei dem Gerichtstermin hat mein Noch-Ehemann zu Protokoll gegeben, das er "sich einer anderen Frau zugewandt hat, mit dieser ein Kind hat und das diese Beziehung auf Dauer angelegt ist" - ob die beiden zusammen wohnen weiß ich nicht.
Vor dem Familiengericht hat er keinen Unterhalt von mir gefordert, durch diese Rechtswegteilung wird ein eventueller Anspruch des Amtes aber vom Sozialgericht entschieden und hat insofern gar nix damit zu tun (?). Wenn ich zu Zahlungen verdonnert werde - kann das auch über die Scheidung - wenn sie denn mal vollzogen wird - hinaus gehen? Falls ja: wie lange????
Wie wird der Betrag errechnet, den ich ggf. bezahlen muß? Meine Fixkosten ohne Lebensmittel belaufen sich auf ca. 250 EUR im Monat, nach bisherigem Info-Stand spielen diese eine Rolle bei der Festlegung des "Selbstbehalts" - (....)
Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder hat jemand Tipps, wie ich mich jetzt verhalten soll?
Meine Scheidungsanwältin rät mir den Fragebogen auszufüllen und bietet an, bei einer negativen Entscheidung entsprechende Schritte einzuleiten. Das halte ich für nicht so clever, denn wenn ich erst mal zu Zahlungen verdonnert bin muß ich diese auch leisten, bis in ewiglangen Verfahren eine Gegenentscheidung getroffen wird - oder auch nicht.
Ich hoffe auf den ein oder anderen Ratschlag und bedanke mich erst mal für Euer Interesse.
Viele Grüße
Thuata