schwieriger fall

  • hallo alle ich brauch mal eure hilfe, weil ich ehrlichgesagt etwas ratlos bin wie ich mich verhalten soll.


    also
    folgender fall:
    ich habe eine 13 jaehrige tochter aus erster ehe fuer die ich regelmaessig unterhalt bezahle.
    allerdings bin ich seit nunmehr 10 jahren wieder verheiratet und habe mit meiner jetzigen frau 2 gemeinsame kinder im alter von 9 jahren und 1 1/2 jahren. meine frau hat aber noch einen sohn im alter von 13 jahren mit in
    die ehe gebracht der auch in unserem haushalt lebt.
    nun ist es so das der vater dieses jungen keinen unterhalt bezahlt; das heisst das ich fuer seinen lebensunterhalt aufkommen muss.
    meine frage ist nun stehen diesem kind sozialleistungen zu?? muesste der kindesunterhalt fuer meine tochter nicht anders berechnet werden?? ich weiss bald nicht mehr wie ich es finaziell schaffen soll, da ich alleinverdiener in der familie bin und wir mit kindergeld 1800 euro reales einkommen zur verfuegung haben.


    bitte nicht falsch verstehen...ich will mich nicht um unterhaltszahlungen druecken, finde es nur ungerecht das der junge nicht in die berechnung mit einbezogen wird obwohl er keinen cent bekommt und in meinem haushalt lebt.


    lg
    friedel

  • Wieso ist das ungerecht? Sorry, aber das muss ich Dich mal ehrlich fragen. Bei Hartz 4 wird der Junge doch mitgerechnet und profitiert auch vom Bildungspaket, egal ob er Deiner ist oder nicht. Was kann die Gesellschaft dafür, dass Deine Frau nicht arbeiten geht und der Vater ihres Kindes keinen Unterhalt zahlt? Du hast Dich für diese Frau entschieden und somit auch für ihren Unterhalt samt Kinder.

  • Wieso ist das ungerecht? Sorry, aber das muss ich Dich mal ehrlich fragen. Bei Hartz 4 wird der Junge doch mitgerechnet und profitiert auch vom Bildungspaket, egal ob er Deiner ist oder nicht. Was kann die Gesellschaft dafür, dass Deine Frau nicht arbeiten geht und der Vater ihres Kindes keinen Unterhalt zahlt? Du hast Dich für diese Frau entschieden und somit auch für ihren Unterhalt samt Kinder.


    meine frau kann nicht arbeiten gehen da sie sich um den kleinen kuemmern muss...
    die gesellschaft habe ich auch nicht fuer irgendwas verantwortlich gemacht....ich hatte lediglich um einen rat gebeten.
    desweiteren beziehen wir kein hartz IV

  • Schon klar, dass es Dir nicht um die Miete geht, aber als 5-köpfige Familie lebt ihr bei dieser Miete und € 1800 Gesamteinkommen auf bzw. unter Hartz IV Niveau. Du solltest mal einen Wohngeldrechner nutzen, was dabei eventuell für euch herausschaut.
    Was den Unterhalt für Deine Tochter anbelangt, so würde ich an Deiner Stelle mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen, ob man Dich unter diesen finanziellen Voraussetzungen überhaupt für Unterhaltszahlungen heranziehen kann.

  • das thema hatten wir schon. wohngeld steht uns in hoehe von 50 euro zu da hier bei das durschnittseinkommen zugrunde gelegt wir, was bei mir durch montagetaetigkeit locker mal 500 euro hoeher loegen kann...das ist allerdings nicht die regel passt aber fast immer mit dem berechnugszeitrum zusammen...
    daher nochmals meine frage was kann ich tun damit der junge in die berechnung mit einfliesst?
    adoption willigt der leibliche vater nicht ein

  • Es ehrt Dich, dass Du Deinen Verpflichtungen allerseits nachkommen möchtest, aber wie ich schon sagte, sehe ich Dich garnicht in der Lage, die Unterhaltszahlungen an Deine Tochter fortzusetzen. Ich rate Dir diesbzgl. einen Anwalt aufzusuchen!

    Um Eure finanzielle Lage generell zu stabilisieren solltest Du Dir mal Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll wäre Hartz IV zu beantragen.

  • das problem mit dem anwalt ist, das dieser geld kostet....und unterhaltsstreitigkeiten nicht von der rechtschutzversicherung getragen werden. von daher scheidet der gang zum anwalt bei unserer eh schon angespannten lage aus.
    zum thema hartz 4 bleibt noch zu sagen das wir dieses auch schon versucht haben aber laut amt keinen anspruch darauf haben da fuer den grossen ja unterhalt gezahlt werden muesste und mein verdienst ja ab und an hoeher als normal ist.

  • Hallo,
    Lasse dich von den Ämtergequatsche nicht irre führen! Stelle einen Antrag und bestehe auf eine schriftliche Ablehnung, wir haben über ein Jahr genau 432 Euro weniger gehabt, eben weil wir zu stolz waren Hartz Vier Gelder zu beziehen. Der Unterhalt den du zahlt wird bedarfsmindernd gerechnet, womöglich fällt er ganz weg, wenn ihr Aufstocker werdet, wovon ich fest überzeugt bin, und einen Freibetrag und Versicherungsfreibeträge bekommt ihr auch noch. Der Freibetrag liegt bei 300 Euro mtl.Mein Mann hatte 1500 netto verdient, mit 500 Euro Kindergel haben wir noch 432 vom Amt gekriegt. Außerdem gilt bei Hartz Vier das Zuflussprinzip. In den Monaten wo du mehr verdienst, wird es gegengerechnet, Vorteil ist in den mauen Zeiten.Viel Glück

  • danke fuer die vielen antworten ein kleines stueck bin ich nun schon weiter.
    allerdings ist die eigendliche frage immer noch nicht beantwortet. mir geht es doch darum wie es mit dem unterhalt fuer meine tochter bzw. fuer meinen stiefsohn bestellt ist.

  • Deine Frau kann kostenlos beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Dort wird geprüft inwiefern der Kindesvater für deinen Stiefsohn unterhaltsfähig ist, genau wie bei dir nach Selbstbehalt von 950 Euro mt. wird der verbleibende Rest auf alle Kinder oder nur das eine berechnet, undswar nach Düsseldorfer Tabelle. Ist der KV jedoch arbeitslos, also sprich nicht zahlungsfähig, geht ihr leider wie auch wir leer aus. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle keinerlei Hilfen vor.Wenn mein Ex zahlen würde für meine Töchter aus erster Ehe, bliebe uns der Gang zum Amt erspart. Euch bleibt nur übrig selbst staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann fällt u. Umständen dein Unterhalt ganz oder teilweise weg. Alles übrige wird wie schon gesagt mit eurem Gesamteinkommen, Kindergeld verrechnet. Hoffe dass ich dir nun weitergeholfen habe.

  • genau so ist es der kindesvater meines stiefsohnes hat privatinsolvens angemeldet und zahlt deswegen keinen uh mehr.
    aber nun sagt doch selber alle mal was so ein holsinn soll... ich mein warum setzt man in so einem fall nicht beide kinder gleich und hat so noch etwas verteilungsmasse sondern fordert von dem der hat erstmal reichlich und vernachlaessigt mehr oder weniger das kind das nix bekommt??
    nochmals als fussnote sei gesagt....ich erwarte hier keine hilfe von der gesellschaft und mache diese auch fuer nichts verantwortlich...aber meiner meinung nach ist dies eine soziale ungerechtigkeit die zum himmel schreit...es kann nicht sein das die familie zum sozial bzw hartzfall wird nur weil fuer ein kind kein unterhalt gezahlt wird aber man selber fuer ein anderes zur kasse gebeten wird.
    es sei noch angemerkt das ich selber meinen zahlungsverpflichtungen gegenueber meiner tochter immer nachgekommen bin und dies auch weiter in den mir moeglichen maßen tun werde.

  • Probiere doch mal Hartz4 zu beantragen. Wenn Du knapp drüber bist, geben sie dir einen Rat, wo du noch Geld herkriegst. Du mußt aber glaube ich für deine Tochter zahlen, weil sie zuerst da war. Warum geht deinen kleinen Sohn nicht in die Kita? Für den Stiefsohn müßt ihr beide aufkommen. Das ist doch klar. Meine Exfreundinnen müßen das auch allein. Man sagt auch Pech gehabt. Ich habe aber auch nur die beiden.