Regelbedarf falsch berechnet?

  • Liebe Leser,


    ich bin durch eine Schultererkrankung in die Arge gerutscht und habe nun Probleme mit deren Berechnung zu unserem Lebensunterhalt.


    Die Situation ist folgende:
    Ich selbst bin nicht erwerbtätig
    Meine Frau verdient im Monat ca. 100€ durch selbständige Tätigkeit
    Wir haben einen 12jährigen Sohn (184,00€ Kindergeld)


    Unsere Kaltmiete beträgt 450,00€ - Nebenkosten 130,00€ ( Gesamtmiete 580,00€, die Arge übernimmt für drei Personen 300,00€ Kaltmiete.)
    Mein monatlicher Abschlag für Heizkosten ( Warmwasser ist inbegriffen ) 102,00€


    Das Jobcenter zahlt mir monatlich 1153,00€ wovon mir noch 200,00€ monatlich abgezogen wird da ich ein Darlehen zur Anschaffung von Küche und Schlafzimmer bekommen habe. Somit bleiben uns im Monat 953,00€ übrig. Von dieser Summe muss ich die gesamte Miete und Gas bezahlen. Hinzu kommen dann noch die selbst zu tragenden Kosten wie 60,00€ Strom,Telefon und TV-Anschluss.


    Laut Online-Rechner stehen uns als Gesamtbedarf aber ca. 1500,00€ zu. Irgend etwas stimmt doch da nicht. Wir gehen hier als Familie kaputt und wissen bereits mitte des Monats nicht mehr wovon wir noch leben sollen. Was ist hier falsch? Kann mir jemand helfen?


    Wenn ich das Darlehen in ein paar Monaten abgezahlt habe bekomme ich wieder 1153,00€. Aber das ist doch zu wenig, oder? Irgenwo ist doch da ein Wurm drin....


    Vielen Dank
    Ralf


  • Laut Online-Rechner stehen uns als Gesamtbedarf aber ca. 1500,00€


    von ARGE 1153,00€
    Kindergeld 184,00
    Einkommen Ehefrau 100


    Summe rund 1450
    scheint doch fast hinzukommen, wenn man noch die ca 150 euro Differenz bei den Mietkosten berücksichtigt


    Oder habe ich dich hier evtl. nur nicht richtig verstanden?

  • Die Arge übernimmt nicht nur die Kaltmiete, sondern die angemessenen Kosten der Unterkunft. Ob dies in Deinem Fall, in Deiner Region so korrekt ist, solltest Du als Erstes checken.
    Der zweite Punkt sind diese € 200 Rückzahlung für ein Darlehen... rechtens sind lediglich 10% der Regelleistung des "Oberhauptes" der BG, in Deinem Fall also € 32,80/Monat.

  • Der Zuverdienst meiner Frau darf nicht angerechnet werden da sie 160,00€ Freibetrag zuverdienen darf. Meiner meinung nach liegt der Fehler in der Berechnung der Unterkunft und Heizkosten. Wie kann es sein das der Regelbedarf für die Unterkunft bei einer Einzelperson bei 207,00€ Kaltmiete liegt, wir als dreiköpfige Familie aber nur insgesamt 300,00€ Kaltmiete bewilligt bekommen. Da ist doch der Fehler....oder nicht? In meinem Bescheid ( durch den sowieso niemand durchblickt ) stehen bewilligte Unterkunftskosten pro Person 283,00€ drin. Lebensunterhalt pro Person (Erwachsene) 314,20€ und unser Sohn mit 59,00€. Also ist doch irgendwas falsch......



    Ich wünschte ich bekäme hier in dem Kaff einen anständig bezahlten Job...Doch ausser Leihfima-Sklaventreiberei und Fake-Stellenangeboten ist hier nichts zu machen. Hier wird selbst mit 400,00€ Stellen beschissen in dem man 14 Tage kostenloses Praktikum machen soll....trauriges Deutschland....!!!