Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den Überprüfungsantrag nach §44 SGB X.
Ist es richtig, dass er ab 1.4. nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden kann und wenn ja, wieso informiert einen keiner darüber in der Presse? Wenn man im Internet "Überprüfungsantrag ALG II" eingibt, erscheint dazu nicht ein einziger Eintrag. Das Einzige, was ich nach längerer Suche gefunden habe, sind Einträge hier im Forum und bei Wikipedia unter ALG II. Aber so richtig konkret ist es nicht. Ist es für das Arbeitsamt jetzt eine Soll- oder eine Kann-Bestimmung, Anträge, die sich auf länger zurückliegende Daten beziehen, abzulehnen?
Herzlichen Dank,
scarabäus