Hallo,
kann mir jemand sagen, ob:
1. die Frist für einen Überprüfungsantrag jetzt wirklich ab 1.4. auf ein Jahr reduziert wurde? Ich habe dazu im Internet nichts gefunden, bzw. nur bei Wikipedia einen kurzen Eintrag, dass das JobCenter nur bis zu einem Jahr zu einer Rückzahlung verpflichtet ist... Das heißt meiner Auffassung nach aber nicht, dass man es für länger zurückliegende Zeiträume nicht auch versuchen kann - weiß jemand Näheres?
2. Weiß jemand, ob Steuerrückerstattungen, die aus Erwerbseinkommen resultieren, nur einen Freibetrag von 30 Euro haben? Oder müsste der Freibetrag für Erwerbseinkommen (100 Euro plus 20 %) auch hier gelten? Immerhin wurde das Geld ja selbst erwirtschaftet.
Vielen Dank im Voraus,
scarabäus