BaB Zweitausbildung

  • Servus,


    Ich versuche es kurz zu machen, meine Freundin(22) hat im Juni 2007 ihren staatlich anerkannten gestaltungstechnischen gemacht es war eine Schulische Ausbildung die 2 Jahre gedauert hat (das 3te mit der Fachhochschulreife konnte sie wegen unserem Kind nicht machen), im Juli 2007 sind sie und ich(22) dann zu meinen Eltern gezogen von Leuna(Sachsen-Anhalt) nach Stuttgart und sie hat im August 2007 unseren Sohn zur Welt gebracht.


    Da ich leider noch ohne Ausbildung bin, und Aussicht auf eine habe, und sie gerne selbst noch eine machen möchte, weil sich eben durch unser Kind und mich einiges verändert hat, und sie nicht mehr das machen kann was sie wollte, kommt sie mit dieser Ausbildung nicht weiter da man sich mit den verschiedenen Computer Programmen immer auf dem laufenden halten sollte, und sie mit eben diesen geforderten Programmen die manche Arbeitgeber wollen nicht zurecht kommt, und den Umgang mit der geforderten Software nie gelernt hat. Also hab ich mir lange Gedanken um die finanziellen Aspekte während der Ausbildung gemacht.


    Ich würde anscheinend BaB bekommen, da ich keine Ausbildung habe (vielleicht auch nicht wegen dem Verdienst meiner eltern) , sie würde es wohl nicht bekommen, weil sie schon eine (sinnlose) Erstausbildung hat.


    Gibt es vielleicht eine Sonderregelung das sie auch BaB bekommt? Wir haben ein Kind, leben momentan von ALG 2, so wie ihre Eltern, also gibts von da auch keine Unterstützung. und wenn wir beide eine Ausbildung anfangen und sie nur Wohngeld bekommt, sitzen wir auf dem trockenen.


    weiss jemand vielleicht ne möglichkeit die ich nicht weiss?


    ich bedanke mich schonmal im vorraus


    grüsse
    Reptile:)

  • Zunächst einmal müßtet ihr euch eine Ausbildungsstelle suchen.Du könntest BAB beantragen und deine Freundin auch da sie ja die Ausbildung damals nicht abgeschlossen hatte.Dadurch die Eltern kein Einkommen haben bzw. dieses eventuell nicht so hoch ist dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.Wenn deine Freundin eine schulische Ausbildung machen würde müßte sie Bafög beantragen.

  • Hallo,


    Sie hat die Schulische ausbildung abgeschlossen, und darf sich Gestaltungstechnische Assistenz für Grafik und Design nennen.


    Nur in dem Berufszweig bekommt man mit dieser Ausbildung gar nichts, und in den Job würde sie nicht mehr rein kommen, wegen der verlangten Computer Programmen.


    Nach meinem wissen hat sie mit dieser 2 Jährigen Schulischen Ausbildung kein recht mehr auf BaB oder?


    Das dritte Jahr wäre ja nur dafür da gewesen sich zu Spezialserien, und die Fachhochschulreife zu erwerben, was ja wegen unserm Kind nicht möglich war.


  • & 60 Abs.2 SGB III
    (2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.


    ....
    , und sie gerne selbst noch eine machen möchte, weil sich eben durch unser Kind und mich einiges verändert hat, und sie nicht mehr das machen kann was sie wollte, kommt sie mit dieser Ausbildung nicht weiter da man sich mit den verschiedenen Computer Programmen immer auf dem laufenden halten sollte, und sie mit eben diesen geforderten Programmen die manche Arbeitgeber wollen nicht zurecht kommt, und den Umgang mit der geforderten Software nie gelernt hat.


    Das Problem muss ja nicht unbedingt mit einer kompletten neuen Ausbildung gelöst werden,
    eine Anpassungsfortbildung käme ja auch noch in Betracht.


    Der Hinweis mit der Agentur wurde ja schon gegeben.
    Dort kann Sie ja neben der Weiterbildung auch mal das Thema wegen BAB für eine Zweitausbildung ansprechen. Dies ist eben eine Kann-Leistung, soweit nichts anderes helfen sollte.