Kind lebt bei Kindesmutter. Unterhaltsänderung trotz meiner Hochzeit?

  • Hallo zusammen :)


    Wie der Titel es schon sagt, lebt meine Tochter bei meiner Ex-Freundin.
    Nun werde ich in absehbarer Zeit meine jetzige Partnerin heiraten.


    Nun die eigentliche Frage:
    In wie fern wirkt sich dies auf meine Unterhaltsverpflichtungen aus?
    Barunterhaltspflichtig bin ja eigentlich nur ich selbst. Wird nach der Hochzeit und dem Wechsel der Steuerklassen nun als Nettogehalt des Barunterhaltspflichtigen die Summe beider Gehälter gesehen? ( Also das von mir + dem meiner Frau? )


    Wenn ich das richtig sehe, rutscht doch nur meine Steuerklasse auf III, wodurch ich selbst von meinem Gehalt einen höheren Netto-Lohn habe und gegebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle eine Gruppe nach oben rutsche.
    Aber plump zusammen gerechnet werden die Gehälter nicht für die Tabelle, richtig?


    Danke fürs Lesen und eventuellen Antworten. :)

  • Hallo SALPETERSAUERE;


    Das ist teilweise richtig, der Unterhalt wird nur aus deinem Einkommen berechnet, solange Du Leistungsfähig bist ansonsten kann es sein das, das Einkommen deiner Frau angefragt wird um zu prüfen ob sie dich unterstützen kann, damit du Unterhalt leisten kannst.
    Desweiteren wird nach Hochzeit dein Einkommen trotz Stkl. III nur mit Stkl. IV berechnet( Achtung Jugendämter umgehen diese Regel nur allzugerne, was aber Juristisch nicht ok ist)