Hallo,
ich habe heute mit dem Amtsgericht telefoniert, wo man mir sagte hier wäre bei Pfändung jedesmal ein Antrag auf Auszahlung nach Absprache mit den Gläubigern bei Gericht zu stellen. Im Internet lese ich jedoch daß Aufwandentschädigungen wie Reisekosten unpfändbar sind. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Gruß
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