Bedarfsgemeinschaft und Kinderzuschlag

  • Hallo,


    mein Freund und ich werden ab Ende November 2011 als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt.
    Es kann sein das ich total komplett als aufstocker rausfalle.
    Muss ich dann trotzdem nochmal Ende Oktober den Weiterbewilligungsbescheid abgeben auf der Arge oder kann ich gleich den Kinderzuschlag ende Oktober für November einreichen.Wie ist der beste Weg..damit ich nicht zu lange warten muss wegen den Wartenzeiten zur Berechnung.
    Oder sollte ich jetzt schon mal hin und mir das Ausrechnen lassen was ich bekomme oder nicht.Nur habe ich bedenken , das sie dann schon sagen, na sie haben ja schon die einkünfte ihres partner, da können wir sie ja gleich als bedarfsgemeinschaft zusammen rechnen........?


    Wenn ich keine Harz4 Aufstockung mehr bekomme und kInderzuschlag , bekomme ich dann trotzdem och die GEZ frei oder fällt das weg?


    Danke für eine Antwort

  • Hi Lacki, wie meins du das mit der Krankenkasse?
    Muss ich noch was tun ? Habe einen versicherungspflichtigen Job und arbeite ab mai 25 Stunden bekomme im Moment noch harz4 weil ich noch als alleinstehend mit Kind zähle und ab ende november werden wir dann als bedarfsgemeinschaft gezählt und da kann es sein das ich rausfalle...Muss ich dann trotzdem zusätzlich an die krankenkasse zahlen bin ich gedeckt durch mein JOb?Bin in einer gesetzlichen krankenversicherung?