Arbeitssuchend melden oder Student bleiben?

  • Hallo zusammen,


    ich bin derzeit noch als Student eingeschrieben, habe aber schon ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Im Rahmen der Förderung des Behindertenbeauftragten meines Bundeslandes habe ich derzeit eine Stelle in Aussicht. Da komme ich auf eine Warteliste und nach bis zu einem Jahr wird die Stelle finanziert.


    Da jetzt der Arbeitsvertrag meines Nebensjobs ausläuft werde ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr neben meinem Kindergeld haben. (Das bekommen meine Eltern derzeit und leiten es an mich weiter.) Und da mir dann abzüglich Krankenkassenkosten nur noch sehr wenig Geld bleibt überlege ich mich zu exmatrikulieren, mich arbeitssuchend zu melden und ALG II zu beantragen.


    Bisher ist es so: Meine Eltern haben ein Doppelhaus. Im einen wohnen sie und im anderen wohnt unten meine Oma und oben ich. Eine eigenständige Wohnung. Für die Unkosten entschädige ich meine Eltern. Ich überlege jetzt mich arbeitslos zu melden, habe dazu einige Fragen:


    1. Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag für meine Wohnung vereinbaren und werden die Kosten da übernommen? Die Wohnung könnte ja sonst anderweitig vermietet werden und ich zahle ja ohnehin etwas an meine Eltern.


    2. Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, auch wenn ich ALG II beziehe? (Das Kindergeld bekomme ich obwohl ich 26 bin, auf Grund meiner Behinderung)


    3. Ich habe bei einem ALG II Rechner gesehen, dass es dort eine zuzahlung für Menschen mit Behinderung gibt. Kommt die bei mir noch obendrauf? DIe Warteliste auf der ich stehe ist eine Förderung aber keine von der Agentur für Arbeit. Ist das wichtig?


    Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Das würde meine Entscheidung schonmal erleichtern. Ich fahre sehr viel Zug und würde nur schweren Herzens auf mein Semesterticket verzichten. Aber wenn das Geld nicht da ist, muss ich nach alternativen schauen und das wäre dann evtl. das ALG II

  • Hallo bene!


    Zitat

    Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag für meine Wohnung vereinbaren und werden die Kosten da übernommen?


    Maßgeblich sind Größe und Kosten der Wohnung. Als Einzelperson stehen Dir max. 50m² zu. Hinsichtlich der Miethöhe kannst Du Dich sicher mit Deinen Elktern arangieren. Gucke mal mittels untenstehendem Link "Kosten der Unterkunft" welche Mieten in Deiner Region als angemessen gelten.


    Zitat

    Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, auch wenn ich ALG II beziehe?


    Ja, aber das sollten Deine Eltern dann Dir geben, da es Dir von den Sozialleistungen abgezogen wird ;)


    Zitat

    zuzahlung für Menschen mit Behinderung


    Unter Umständen hast Du vielleicht Anspruch auf eine solche Zuzahlung, jenachdem welchen Status Du hast. Im Folgenden ein Auszug aus dem zuständigen § 21 SGB II:


    Zitat

    (4) Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
    (6) Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
    (7) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs nach den Absätzen 2 bis 5 darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Der Link war sehr hilfreich. Es ist also nicht weiter wichtig, ob meine Eltern die Vermieter sind sondern nur die Kosten und die Quadratmeterzahl?


    Was das Kindergeld angeht: Ich muss das Geld als Bezug in meinem Antrag angeben, obwohl meine Eltern das Kindergeld bekommen? Ich meine einmal gelesen zu haben, dass man es nicht angeben muss, nur wenn es aufs eigene Konto geht.


    Viele Grüße
    bene

  • Zitat

    Es ist also nicht weiter wichtig, ob meine Eltern die Vermieter sind sondern nur die Kosten und die Quadratmeterzahl?


    So ist es!


    Du musst das Kindergeld als Einkommen angeben und erhältst entsprechend weniger ALG II. Auch wenn das KIndergeld an die Eltern gezahlt wird, steht es in diesem Falle Dir zu!

  • Danke für die Info:


    Wenn die Wohung größer ist als 50qm (ich weiß es noch nicht genau) - kann ich dann auch einfach einige Zimmer außen vor lassen, damit das unter dem Maximum bleibt? Oder könnten wir den Preis pro qm soweit senken, dass es auf den gleichen Preis wie eine 50qm Wohnung nach normalem Mietspiegel liegt?


    Dann ist mir noch eine Frage zu meiner Krankenkasse eingefallen: Wird die dann von der AA übernommen? Und wenn ja, muss ich dann zu einer AA-Kasse wechseln oder kann ich bei meiner TK bleiben?


    Mit dem Kindergeld das ist schade. Aber das sind doch Bezüge meiner Eltern die sie für ihr Kind bekommen. Ich fand die Argumentation an anderer Stelle da sehr schlüssig. Ich esse da ja auch mal mit etc.


    Ach und nochwas: Ich bin in die Pflege meiner Mutter involviert - bringt das irgendwas? Sowas kann man doch oft geltend machen. Ich bin eingetragene Pflegeperson.


    Danke schonmal und ein schönes Wochenende!

  • Zitat

    Wenn die Wohung größer ist als 50qm (ich weiß es noch nicht genau) - kann ich dann auch einfach einige Zimmer außen vor lassen


    Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich im Rahmen der Angemessenheit zu bewegen, sowohl was Größe als auch was Miethöhe anbelangt. Nicht zu vergessen, dass Deine Eltern diese Mieteinnahme bei ihrer Steuererklärung angeben müssen.


    Zitat

    muss ich dann zu einer AA-Kasse wechseln oder kann ich bei meiner TK bleiben?


    Könnte sein, dass man Dir einen Wechsel zu einer ggf. günstigeren KK nahelegt.


    Zitat

    Mit dem Kindergeld das ist schade. Aber das sind doch Bezüge meiner Eltern die sie für ihr Kind bekommen


    ... aber auch nur solange, wie das Kind mit den Eltern in der elterlichen Wohnung zusammenlebt. Künftig ist es nicht mehr Einkommen der Eltern, sondern Dein Einkommen!


    Wenn Deine Mutter pflegebedürftig ist, bringt Dir dies im Hinblick auf Deine eigenen Sozialleistungen keine Vorteile.