Mietzuschuß f. Kind aus ung. Bezieh.

  • Hallo,
    ich stelle mal die Situation vor.


    Also ich 35 wohnsitz alleine in einer Wohnung.


    Freundin:
    35 Jahre auch alleine in WHG und schon mit Kind aus einer ersten Beziehung .


    So nun da sie schwanger ist wollen wir zusammen ziehen. Ein Hauskauf steht bevor, gibt es ein Anrecht für Mietzuschuß vom Amt für das erste Kind - oder sonstiges für erste Kind in Bezug auf Hauskauf.


    Wie muss man die sache angehen mit den Ämtern oder was kann ich/wir sonst geltend machen.


    Frage ist nun wo muss ich hin und was steht mir/uns zu?


    Bitte um baldige Antwort


    Vielen dank im voraus für eure Hilfe

  • Also Edgar die nehmen das ernst was du schreibst.Ihr könnt natürlich zusammen ziehen und euch auch ein Haus kaufen aber den Kauf müßtet ihr im bezug auf das Geld mit eurer Bank klären.Es gibt zwar über das Wohngeld einen Lastenzuschuß aber wie hoch dieser bei euch dann wäre käme auf das Einkommen an.Ansonsten würdet ihr für den Kauf eines Hauses keinerlei Sozialleistungen bekommen.

  • Danke erstmal für die Krtik und die Antworten, jedoch habe ich vergessen eins dazu zu schreiben. Das ich auf dem Arbeitsmarkt aktiv bin und nun die Sozialleistung für das Kind aus erste Beziehung abgesichert habe möchte. Danke im voraus

  • Wenn du mit deiner Partnerin zusammenziehen willst dann würde es keine Sozialleistungen mehr für das KInd aus ihrer ersten Beziehung geben.Sie bekäme weiterhin das Kindergeld und eventuell Unterhalt vom Vater des Kindes aber mehr auch nicht.Dein Einkommen würde bei allem mitgerechnet.