Ich war mit einer Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden und habe jetzt eine per Einschreiben bekommen als Verwaltungsakt. Kann ich die ablehnen? Soll ich zum Anwalt gehen?
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Auszug aus § 15 SGB II
Zitatdie eingliederungsvereinbarung soll für sechs monate geschlossen werden. Danach soll eine neue eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen erfahrungen zu berücksichtigen. kommt eine eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die regelungen nach satz 2 durch verwaltungsakt erfolgen.
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