Sperre von Alg I und II

  • Hallo!


    Es geht um folgendes... Ich bin 27 Jahre und alleinerziehend. Ich war die letzten 5 Monate arbeitslos und habe nun blöderweise eine Teilzeitstelle angenommen, für die ich überqualifiziert bin. Dadurch kann es passieren, dass ich mich, wenn ich dort länger arbeite, immer mehr von meinem eigentlichen Beruf entferne und somit noch schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt habe. Daher spiele ich mit dem Gedanken dort zu kündigen. Jetzt brauche ich eure Hilfe....
    Wenn ich selber kündige, würde das ALG I für 3 Monate gesperrt und das ALG II für dieselbe Zeit um 30 Prozent gekürzt. Man hat mir damals gesagt, dass ich als Alleinerziehende 1290 Euro im Monat benötige um zurecht zu kommen, bislang wurde das ALG II immer aufstockend zu genau diesem Betrag gezahlt. Jetzt würde ich gerne wissen, wie es denn bei einer Kündigung aussieht? Die 30 Przent Kürzung bezieht sich doch nur auf den Regelsatz oder? Das heißt mir fehlen dann eventuell so 110 Euro. Bislang habe ich immer 380 ALG I und 594 Euro ALG II bekommen... Wenn das Alg I weg fällt, müsste das ALG II doch aufstocken, abzüglich der 30 Prozent vom Regelsatz oder??? Ich hoffe es versteht jemand, was ich hier so geschrieben habe. Kann mich immer sehr schlecht ausdrücken.


    Bitte bitte helft mir!!!:)

  • Wenn du deine Arbeitsstelle kündigst bekommst du eine Sperre beim ALG1 und du bekommst dann auch kein ALG2 denn dort würdest du auch eine Sperre bekommen und nicht bloß ein paar Prozent.Das einzigste was du bekommen würdest wäre die Leistung aus dem ALG2 eventuell als Darlehen denn von etwas mußt du ja leben.Das Geld wirst du aber dann zurückzahlen müssen wenn du wieder Leistungen bekommst bzw. wird es wohl gleich einbehalten werden.Besser wäre es wenn du deinen jetzigen Job behälst und dir etwas neues suchst was eben mehr deinen Fähigkeiten entspricht.Heutzutage kann man sich die Arbeit nicht nach Qualifikation raussuchen.

  • Danke für deine Antwort. Also dass dich ALG II bekomme ist schon sicher, das habe ich schon abgeklärt beim Arbeitsamt. Daher weiß ich ja von der 30 Prozent Kürzung, die sich auf die Regelleistung bezieht. Nur alles andere was ich geschrieben habe, weiß ich nicht. Vielleicht kann mir ja doch noch jemand weiterhelfen

  • Zitat

    Die Formulierung „30 % der maßgebenden Regelleistung“ definiert nur die Höhe
    der Sanktion (z.B. 103,50 € bei Alleinstehenden); die Sanktion an sich betrifft aber das gesamte ALG II. Werden wegen Anrechnung von Einkommen weniger als 30 % der Regelleistung ausgezahlt, dann wird die Kürzung bei den anderen Hartz IV-Bestandteilen realisiert.


    Vielleicht beantwortet dies Deine Frage ;)

  • Danke für deine Antwort.
    Ich tu mich immer ein wenig schwer mit diesen Formulierungen:rolleyes:
    Vielleicht kannst du das noch mit eigenen Worten erklären? Einkommen gäbe es dann ja nicht anzurechnen, das Arbeitslosengeld wäre ja weg und ansonsten hab ich nur das Kindergeld und den Kindesunterhalt und wie gesagt 1290 müsste man als Alleinerziehende haben. 594 bekomm ich ja derzeit vom ALG II. Heißt das abzüglich der 30 Prozent würde ich dann nur noch 487 Euro bekommen? Oder wird es dann wiederum noch etwas angehoben?

  • Die Sanktion wird auf Deine Regelleistung hin berechnet = € 109,20 weniger im Monat.
    Um euren tatsächlichen Bedarf berechnen zu können, müsste man wissen, wie alt das Kind und wie hoch die Miete ist. Ob die Miete als angemessen gilt ist regional unterschiedlich. Um dies zu ermitteln, kannst Du den Link in meiner Signatur (Kosten der Unterkunft) nutzen.
    Übersteigt sie die Angemessenheit müsstest Du Dir spätestens nach Ablauf von 6 Monaten eine günstigere Wohnung suchen, oder die Mehrkosten aus eigener Tasche drauflegen.

  • Gawain Das kann sie sich im Grunde alles selbst errechnen denn sie hat ja vorher bereits Leistungen bekommen.Insofern gehe ich mal davon aus das die Wohnung angemessen ist.Ich habe für derartiges wenig Verständnis denn sie hat eine Arbeit was als alleinerziehende ja nun auch nicht unbedingt selbstverständlich ist und anscheinend hat sie ja nun in ihrer Qualifikationsklasse nichts gefunden aber das ist dann nicht fein genug und da kündigt man lieber und lebt wieder auf Sozialkosten und stellt aber dann noch Ansprüche wieviel sie haben muß.Ich weiß ja nicht ob die Chancen besser stehen wenn man zu Hause sitzt oder wenn man arbeitet auch wenn es nicht unbedingt der Qualifikation entspricht.Wie kommt sie überhaupt auf die Summe von 1290 Euro.Erscheint mir bei 2 Personen doch ziemlich hoch.

  • Hallo Noelia3101,


    Da die allgemeine Situation ( alleinerziehend ) nun nicht gerade einfach in Hinsicht einer Vollzeitstelle ist, wäre es momentan ungünstig, über eine Kündigung nachzudenken.


    In anbetracht der Situation wäre eine Kündigung allgemein sogar noch ungünstiger, als zumindest zeitweise weiterhin die Teilzeittätigkeit solange auszuüben, bis sich auf Teilzeit daraus eine geeignete Stelle entsprechend der beruflichen Ausbildung findet.


    Ist Deine Qualifikation derart hoch, das Du auf dem 1. Arbeitsmarkt in Teilzeit ( z.B. mit 80 h ) die angegebenen 1290 € Netto beruflich verdienen könntest ? Wenn nicht, dann kannst Du das doch schon als praktisches Hereinschnuppern in andere Berufe deuten.


    mfg


    allo

  • Danke für diese ganzen Antworten.
    Ich muss zu meiner "Verteidigung" sagen... ob ich Teilzeit arbeite oder nicht, auf Leistungen vom Staat bin ich leider immer angewiesen. Denn es wird keine Teilzeitstelle geben, bei der ich 1100 netto habe, sodass ich ohne Hilfe auskomme.
    Die 1290 Euro habe ich mir nicht selber ausgerechnet oder ausgedacht, sondern dass ist das was man als Alleinerziehende mit einem 5-jährigen Kind zum leben braucht. Darin enthalten sind 184 Euro Kindergeld und 133 Euro Kindesunterhalt. Und mit meiner jetztigen Teilzeitstelle, habe ich überhaupt keinen finanziellen Vorteil. Ich wollte das auch alles einfach nur mal abklären, weil ich mich halt für die falsche Arbeit entschieden habe und damit sehr unglücklich bin. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht gerne vom Staat lebe, auch wenn das jetzt so rüber gekommen ist. Ich habe zurzeit einfach ein Problem bei einer Tätigkeit lange durchzuhalten, wenn es etwas ist dass mir gefällt. Das ist leider seit ich alleine mit meiner Tochter bin, schon ganz oft so gewesen. Daher habe ich oft die Arbeitgeber gewechselt. Im letzten Jahr habe ich sehr hart gearbeitet, Nachts, am WE, zu allen möglichen Zeiten und es hat mir sehr gut gefallen, weil es etwas war was mir Spaß macht.... Ich war am Flughafen beschäftigt. Aber leider kann ich dort nicht weiter arbeiten, da ich das mit meiner Tochter nicht organisiert bekomme. Und nun muss ich mich wohl oder übel mit anderen Jobs beschäftigen.
    Naja, ich hoffe ihr habt son bisschen verstanden, dass ich nicht so eine bin, die einfach bloß vom Staat leben will. Ich habe sogar viele Bewerbungen für Vollzeitstellen offen, und dass, obwohl ich weiß dass das für meine Tochter und für mich sehr hart werden würde. Aber mir bleibt nix anderes übrig, wenn ich nicht mehr vom Staat leben will.
    Nochmals danke für die vielen Antworten. Ich werde bei meinem jetzigen Job bleiben und mich weiter bewerben.

  • Danke für diese ganzen Antworten.


    Zitat

    Ich muss zu meiner "Verteidigung" sagen... ob ich Teilzeit arbeite oder nicht, auf Leistungen vom Staat bin ich leider immer angewiesen. Denn es wird keine Teilzeitstelle geben, bei der ich 1100 netto habe, sodass ich ohne Hilfe auskomme.


    Nicht zu Deiner Verteidigung, denn Facharbeit wäre in etwa Vollzeit der Durchschnittslohn bei handwerklichen Berufen. ( Es sollte zumindest Netto im Durchschnitt liegen )
    Also darf davon ausgegangen werden, dass Du einen handwerksähnlichen Beruf erlerntest.


    Zitat

    IDie 1290 Euro habe ich mir nicht selber ausgerechnet oder ausgedacht, sondern dass ist das was man als Alleinerziehende mit einem 5-jährigen Kind zum leben braucht.



    DAS spiegelt die Antworten meiner Vorposter wider, denn beim " Lebensminimum " würden solche Leistungen angerechnet werden. ( Sprich: abgezogen )



    Zitat

    IDarin enthalten sind 184 Euro Kindergeld und 133 Euro Kindesunterhalt.



    Würde aber beim ALG II e.t.c. auf das Existenzminimum angerechnet werden.


    Zitat

    IUnd mit meiner jetztigen Teilzeitstelle, habe ich überhaupt keinen finanziellen Vorteil.


    Würde Dir auch soweit niemand hier unterstellen wollen.


    Zitat

    Ich wollte das auch alles einfach nur mal abklären, weil ich mich halt für die falsche Arbeit entschieden habe und damit sehr unglücklich bin. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht gerne vom Staat lebe, auch wenn das jetzt so rüber gekommen ist. Ich habe zurzeit einfach ein Problem bei einer Tätigkeit lange durchzuhalten, wenn es etwas ist dass mir gefällt. Das ist leider seit ich alleine mit meiner Tochter bin, schon ganz oft so gewesen. Daher habe ich oft die Arbeitgeber gewechselt. Im letzten Jahr habe ich sehr hart gearbeitet, Nachts, am WE, zu allen möglichen Zeiten und es hat mir sehr gut gefallen, weil es etwas war was mir Spaß macht.... Ich war am Flughafen beschäftigt. Aber leider kann ich dort nicht weiter arbeiten, da ich das mit meiner Tochter nicht organisiert bekomme.


    Wir sind immer Ohr..., warst Du Stewardess oder vergleichbar ? Allgemein geht DAS dann aber auch nicht ) [/QUOTE]


    IUnd nun muss ich mich wohl oder übel mit anderen Jobs beschäftigen.


    Da sind wohl oder über Etliche mitbetroffen. Als Kind war ich gerne mit MEINEM " Alten " an Flughäfen und Seehäfen ... :o


    Zitat

    INaja, ich hoffe ihr habt son bisschen verstanden, dass ich nicht so eine bin, die einfach bloß vom Staat leben will. Ich habe sogar viele Bewerbungen für Vollzeitstellen offen, und dass, obwohl ich weiß dass das für meine Tochter und für mich sehr hart werden würde. Aber mir bleibt nix anderes übrig, wenn ich nicht mehr vom Staat leben will.


    Sehe ich absolut auch ein, Entlasten Ja, Vollzeit ausbeuten lassen : nein.



    Zitat

    Nochmals danke für die vielen Antworten. Ich werde bei meinem jetzigen Job bleiben und mich weiter bewerben.


    Ich glaube, dass Du das schon hinbekommst. Grüße mir den FH - D-Dorf,

  • Kitty


    Nochmal... auf die 1290 Euro komme ich nicht.... Das ist das was das Amt mir ausgerechnet hat. Das benötigt man um als Alleinerziehende auszukommen. Das steht in jedem Berechnungsbogen und das nicht erst seit heute sondern schon immer. Keine Ahnung wonach die da gehen, aber das ist ja alles fest geregelt. Darin enthalten ist immerhin auch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende. Und glaub mir, das hört sich zwar viel an, aber am Ende bleibt nicht viel übrig, da ich auch noch mein Auto abbezahlen muss und ich eine hohe Miete habe. Was die Miete angeht bin ich aber selbst Schuld... Die Wohnung habe ich genommen, da ich so flexibler bei der Arbeitssuche bin.. wir wohnen ganz nah zu meinen Eltern, die dann öfters auf meine Tochter aufpassen können. Und ich habe die genommen, in der Hoffnung dass ich schnell ne Vollzeitstelle finde, aber dem ist ja nicht so. Ich habe im Grunde, abgesehen von den üblichen Dingen wie Telefon, Fernsehen, Internet, keine zusätzlichen luxuriösen Ausgaben. Aber trotzdem bleiben am Ende nur knapp 250 bis 300 Euro über, wovon man Essen und Sprit noch bezahlen muss. Und wenn dann noch ungeplante Zahlungen, wie Reparaturen auf einen zukommen, sieht es echt übel aus.


    So, ich hoffe du hast das mit den 1200 Euro jetzt verstanden... Klingt viel, ist aber nicht ausgedacht sondern normal für Alleinerziehende;)

  • Also dass dich ALG II bekomme ist schon sicher, das habe ich schon abgeklärt beim Arbeitsamt. Daher weiß ich ja von der 30 Prozent Kürzung, die sich auf die Regelleistung bezieht.


    Vielleicht sehe ich es falsch, ABER wenn das AA jetzt schon darüber informiert wurde, dass eine eigene Kündigung eintreten kann... Ich denke, die werden bestimmt genau hinsehen, was beim letzten (jetzigen) AG passieren wird. Ob das so klug war?!


    Wenn Du in Arbeit bist, sei doch froh darüber. Jetzt hast du wahrscheinlich mehr Chancen, eine andere Arbeit zu bekommen, als wenn du arbeitslos bist. Oder?

  • Gemäß Noelias Schilderungen hatte sie folgende Einkommen:


    a) € 380 ALG I
    b) € 594 ALG II
    c) € 184 KG
    d) € 133 Unterhalt = € 1291


    Rechnet man unter Hartz IV auf denselben Betrag hin, so verbleibt eine Miete von € 575, welche mir für einen 2-Personen-Haushalt recht hochgegriffen erscheint. Es könnte aber sein, dass Noelia weniger als 6 Monate ALG II bezogen hat und somit auch eine unangemessene Wohnung NOCH bezahlt wurde, was sich für die Zukunft allerdings ändern könnte.
    Leider wissen wir nicht ihren Wohnort, um checken zu können, welche KdU dort als angemessen gelten. Allerdings schreibt sie selbst von einer hohen Miete. Die Arbeit aufzugeben, könnte also durchaus einen schwerwiegenderen finanziellen Einbruch nach sich ziehen, als nur die besagte Sanktion.

  • Hallo,


    Das ist die Frage nach der monatlichen KM im jeweiligem Wohnort.


    Aber es war doch auch noch zu lesen, das Noelia3101 eventuell real vorrechnet, was eine Anstellung entsprechend der Ausbildung mindestens einbringen sollte.


    Also im Endeffekt eher eine Minimalrechnung zur Entlohnung im Beruf, als eine Spekulation auf ALG II + KDU.


    Ohne Glück oder Vitamin " B " zu einer ordentlichen Anstellung geht die private Rechnung kaum noch auf.
    Für mich sieht das eher nach einer Haushaltsplanung aus, die ohne Sozialleistungen auskommen soll. :o


    Die 1100 - 1290€ ( netto ) erscheinen hier als Forderung entsprechend der Tariflöhne und Qualifikation also als durchaus angemessenes Einstiegsentgelt.
    ( Und das ohne unbezahlte Mobilitätsvorhaltung )


    Variablen sehe ich da ehrlich gesagt nicht, denn es darf ( dürfte nicht so sein ) keine 3. gierige Hand rein am Arbeitslohn zusätzlich abgreifen.


    mfg


    allo

  • Kitty
    Also nochmal...
    Die 1200 euro habe ich nicht, weil meine Miete so hoch ist, sondern das ist der Betrag den man als Alleinerziehende mit einem 5-jährigen Kind zum Leben benötigt und das hat das Amt ausgerechnet. Und nicht erst seit ich in Osnabrück wohne und eine Hohe Miete habe, sondern auch schon als ich in Wallenhorst( LK Osnabrück) gewohnt habe.. Dort lag meine Miete bei nur 410 Euro warm und trotzdem wurde das ALGII immer soweit aufgestockt, dass ich am Ende 1200 Euro im Monat zur Verfügung hatte.
    Ich hoffe, dass es nun verständlich ist!! Als Alleinerziehende gibt es nunmal einen Zuschlag und meine Tochter wird ja auch in die Rechnung mit einbezogen.


    Ok, das wollt ich nur nochmal eben erklären.