Miete? Als Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebe Leute hab da mal eine Frage
    Ich und meine Freundin erwarten ein Kind
    Ich arbeite und hab so ca. 600€ Netto im Monat
    Ich selber hab keine Lust auf Hartz 4 ist mir zu viel stress
    Meine Freundin ist aber davon abhängig da sie kein Einkommen
    Hat und wir haben nun eine wunderschöne Wohnung gefunden
    Sie hat drei Zimmer und kostet 625€ einer Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft
    Stehen aber nur 542€ zu. Müssen wir uns daran halten oder kann man das so regeln das
    Sie das bekommt was ihr zusteht und ich den Rest bezahle ohne das ich selber Leistungen beziehe?

  • Auch wenn Du keine Lust auf Hartz IV hast, wird Dein Einkommen künftig der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, d.h. Deine Freundin wird künftig weniger zum Leben haben. Wenn in Deiner Region € 542 für eine zweiköpfige BG als angemessen gelten, (bist Du Dir da sicher???) wird auch nur dieser Betrag bezahlt. Den Rest müsst ihr dann aus eigener Tasche drauflegen.

  • Sie ist ja schwanger und Nach der Geburt sind wir zu dritt ja die können mich meinetwegen auch mit ein rechnen aber können die uns diese ja doch zuteuere Wohnung verbieten oder wie ist das meiner Mutter wurde damals eine Wohnung verwehrt da die 0,60 Cent mehr gekostet hat als ihr eigentlich zusteht aber wie sieht es in unserem Fall aus ich verdiene ja ein wenig Geld und würde die Differenz von 80€ gerne aus eigener Tasche zahlen

  • Verwehren können sie euch die Wohnung nicht, aber sie gilt als unangemessen und wird daher nur bis zur Höhe der Angemessenheit bezahlt. Sollten Nebenkosten-Nachzahlungen auf euch zu kommen, werden auch diese nur anteilmäßig vom Amt übernommen.
    Es spielt keine Rolle, das ihr irgendwann zu dritt seid, da ein Säugling bei der Angemessenheit der Wohnung ohnehin keine Rolle spielt. Rechnet also lieber mal damit, dass euch derzeit nur 60m² zustehen und die daraus resultierende, regionale, angemessene Miete.


    Wenn Du mal überlegst, dass das Amt außer der Miete an euch beide als BG nur € 191 zum Leben bezahlt, werdet ihr Deinen Verdienst für andere Zwecke brauchen, als davon teilweise noch Mietkosten zu bezahlen.

  • Naja ich bin Koch zu diesen netto Lohn kommt noch ein paar euronen Trinkgeld
    Ich wollte halt nur wissen ob die sagen können entweder ihr sucht eine wohnung die im Rahmen ist oder ihr kriegt gar nix von uns denn meine Frau wird nicht immer schwanger sein und wir wollen schon gerne eine schöne Wohnung haben denn wenn sie wieder arbeiten geht können wir uns die locker leisten

  • Ihr könnt als Wohnung beziehen was ihr möchtet.Gezahlt bekommt ihr vom Amt aber nur den angemessenen Preis.Ob oihr euch dann die Wohnung leisten könnt müßt ihr selbst wissen aber dein Gehalt ist ja nun nicht so üppig und wenn das KInd erstmal da ist wirst du sehen wie schnell die Euro weg sind.Als BG werdet ihr so und so gerechnet da du der Vater des KIndes bist.

  • Vollkommen richtig, was Kitty schreibt. Der SB darf in solchen Fällen nicht Glücksbringer spielen sondern hat sich an seine Vorschriften zu halten.
    Du kannst ja mal mittels des untenstehenden Links "Kosten der Unterkunft" checken, wieviel eine angemessene Wohnung in Eurer Region für 2 Personen kosten darf.


    Solltest Du zudem Zweifel hinsichtlich einer eheähnlichen Gemeinschaft und damit auch zu Deiner Zugehörigkeit zur BG Deiner Freundin haben, so ist diesbzgl. § 7 SGB II unmissverständlich:


  • Ja natürlich aber wie ist den die Vorschrift in unserem Fall ich meine Frau und unser baby wollen zusammen ziehen uns stehen 540€ zu in Berlin Wedding bekommst du für dieses Geld nur Bruch buden jetzt haben wir eine wunderschöne Wohnung gefunden allerdings für 620€ der vermieter hat mit uns gesprochen und gesagt für ihn wäre es kein Problem wenn ich die Differenz die das Amt nicht bezahlt aus eigener Tasche bezahle nun haben wir morgen ein Termin wegen dem wohnungs Angebot und ich hoffe das die sb uns ihr ok gibt immerhin verdiene ich 700€ netto und ich finde es ok wenn ich von meinem Freibetrag 80€ zahle und meiner Familie eine schöne Wohnung bieten kann.

  • Wenn Du meinst dass Du Dir von Deinem lausigen Verdienst diese Wohnung leisten kannst und diese wichtiger ist, als anständig zu Essen zu habe, dann mach doch endlich! Das Amt jedenfalls bezahlt Dir nur den angemessenen Teil davon, das versuchen wir Dir hier seit Tagen ohne Erfolg begreiflich zu machen!
    :confused: :confused: :confused:

  • Ja ach aber wenn ich einfach machen könnte wozu muss ich dann überhaupt mir eine zusicherung holen? Wenn die mir so oder so den angemessenen Teil zahlen verstehst du? Oder kann es sein das die sagen entweder ihr sucht euch eine angemessene Wohnung oder ihr kriegt gar keine Leistung von uns was kann un schlimmsten falls passieren?

  • Diese Wohnung, die Du im Auge hast, gilt als unangemessen. Aus diesem Grunde bekommst Du vom Jobcenter auch keine Zusicherung. Dies bedeutet im Einzelnen...


    a) Die Kosten der Unterkunft werden nur bis zur Höhe der Angemessenheit übernommen.
    b) Es gibt kein Darlehen für die Kaution.
    c) Eventuelle NK-Nachzahlungen werden nur anteilmäßig übernommen.


    Damit Du Dir nun wirklich ein Bild eurer kommenden Finanzlage machen kannst, zeige ich Dir diese kurz auf und gehe davon aus, dass die von Dir genannten € 540 KdU angemessen sind.
    So rechnet das Amt:


    a) € 656 Regelleistung für Dich und Deine Freundin
    b) € 540 Kosten der Unterkunft
    Dies ergibt in der Summe den Betrag von € 1.196,oo


    Von Deinem Verdienst (€ 700) verbleiben:
    a) € 100,oo Greundfreibetrag
    b) 20% auf die restlichen € 600 = € 120,oo
    Dies ergibt in der Summe den Betrag von € 220,oo, die Differenz zu € 700 = €480,oo ist anrechenbares Einkommen.


    Also bezahlt das Amt an Euch: 1.196 - 480 = € 716,oo. Davon gehen dann € 620 Miete ab uind die verbleibenden € 96,oo werden euch dann überwiesen. Somit habt ihr zum Leben im Monat € 796,oo.
    Wenn das Kind dann mal da ist, gibt es dafür € 215 (€ 31,oo Sozialgeld + € 184 KG) mehr.

  • Hi Jerry, wenn Du einen Untermieter suchst - ich würde gern bei Euch einziehen. Gawein hat Recht, das Baby braucht noch keinen Platz und wenn ich mit einziehe, habt ihr 180 € weniger zu zahlen. Wir müssen nur einen Vertrag über 360 € machen, dann kriegt ihr die Wohnung. Was für ein Sternzeichen seit ihr beide?

  • Zitat

    Wir müssen nur einen Vertrag über 360 € machen


    denkste, wenn dein modell klappen sollte, dann geht die warmendmiete durch die anzahl der in der wohnung lebenden personen und nicht was der höchstsatz laut angemessenheit hergibt. in berlin sind es übrigens derzeit 378 € für einen single.

  • Ich weis nicht, ob es in Deinem Bekanntenkreis einen derartigen Idioten gibt, der sich für solch eine Nummer mißbrauchen läßt, ich bin nur der Meinung, dass ein wirklich erwachsener und verantwortungsbewußter Vater eine andere Gewichtung an den Tag legt, als Du. Essen ist schließlich wichtiger!
    Du wirst hier niemanden finden, der Dir mit linken Tricks zu dieser Wohnung verhilft, an der Du Dich scheinbar festgefressen hast. Mach Dir mal ernsthaft Gedanken, ob Du für eine engere Beziehung überhaupt schon reif bist! Ende der Ansage! :eek:

  • Man du Vogel was willst du eigentlich ich mach schon mein Geld hab 2012 eine festeinstellung sicher wo ich locker 1200 Netto raus habe meine Frau ist im 8 Monat und wir 2012 ganz normal wieder arbeiten gehen außerdem bin ich Koch denkst du wirklich wir hätten Probleme was gutes zu essen zu bekommen wir wohnen momentan in einem Altbau 4. Stock ohne Fahrstuhl meine Frau schafft die Treppen nicht mehr und wird schon ganz depressiv in unser kleinen wohnung wir wollen einfach nur daraus und haben keine Lust uns im tiefsten gehtto Berlins eine Wohnung zu mieten um dann 2012 wieder ein Umzug zu machen ist es so kompliziert hier eine Frage beantwortet zubekommen?