Rückwirkende Zahlung

  • Hallo Community,
    ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, leider verstehe ich den Inhalt nicht ganz, deshalb würd ich euch gerne fragen.


    Als Betreff steht dran
    "Änderung der Bewilligung von Leistung zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)"


    Es steht kurz gefasst drin das meine Verlobte und ich vom 1.01.2011 bis zum 31.01.2011 eine rückwirkende nach Zahlung bekommen.


    Für mich heißt das also im klar text wir bekommen für den Monat Januar das Geld die Tage dann nach gezahlt?


    Liebe Grüße
    Soluscor

  • Es gibt vieles da nicht zu verstehen. Das Geld vom Jobcenter läuft über mein Bankkonto, deshalb verwirrt uns das ganze da der Name meiner Verlobten auf dem Briefkopf steht. Der Brief ist an sie gerichtet. Der 2. Punkt ist der da der Brief am 26.3 ausgestellt worden ist, das ist jetzt schon 2 Wochen her.
    Naja und bevor wir zu unserem unfreundlichen Bearbeiter beim Jobcenter nachfragen, dachten wir, wir fragen hier nach ;)

  • Briefe können durchaus mal zwei Wochen alt sein bevor sie bei dir ankommen das ist nichts ungewöhnliches.Wenn ihr eine BG seid dann ist es sicher so das die Nachzahlung deine Verlobte betrifft und deshalb wird dort ihr Name stehen.Durch die BG gehört ihr ja sozusagen zusammen und das Geld von euch beiden bekommst du auf das Konto gezahlt und wenn ihr nur diese eine Bankverbindung angegeben habt dann wird auch dieses Geld dort landen.