Hallo Ihr lieben,
ich finde im Internet einfach keinen passenden Beitrag und frage deswegen einfach mal euch.
So ich wurde letztes Jahr schwanger und aufgrund meiner Schwangerschaft wurde mein befristeter Vertrag im August 2010 nicht verlängert. Ab da bezog ich ALG1 und aufstockend ALG2.
So mein Sohn ist nun am 14.janaur 2011 geboren. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bezog ich Mutterschaftsgeld von meiner KK!
Weiterhin bezog ich aber auch ALG2! Natürlich hab ich immer alle bescheide meinem Jobcenter zukommen lassen und mitgeteilt!
So nun bekam ich das letzte mal Geld für 01.-28. Februar sowie 01.-31.März Geld vom Jobcenter in höhe von 320€!!!
Alles kein Thema.
Als ich dann endlich den Elterngeld bescheid bekommen habe, habe ich diesen dem Jobcenter zukommen lassen.
Elterngeld laut elterngeldbescheid wir gezahlt wie folgt:
14.02 bis 13.03 in höhe von 21,43€
14.03 bis 13.04 in höhe von 300,00€
Und zum ersten mal wurde das Elterngeld am 01.04 auf mein Kontoüberwiesen!!!
Nun will die Arge aber das ich den kompletten Monat Februar sowie März zurück bezahle!
Ist das rechtens? Ich meine ich bezog 21,43€ und erst ab 01.04.11 das erste mal den betrag von 300€!
Wovon hätte ich den bitte vorher leben sollen?
Deswegen verstehe ich nicht wieso ich das jetzt zurück bezahlen muss!
Hab ich da einen denkfehler? In der begründung steht drin: Da sie in der Zeit Elterngeld bezogen haben müssen sie den kompletten Satz von 320€ zurück bezahlen!
Ja wovon? Da hab ich doch noch gar kein Elterngeld erhalten. zum ersten mal wie schon oben geschrieben das erste mal am 01.04!!!
Ich bin fix und fertig und weiß auch nicht an wen ich mich wenden kann!
Lg