Hallo,
ich habe gerade (endlich) meine lange Arbeitslosigkeit beendet. Während ich ALG II bezogen habe, bekam ich einen Zuschlag zum ALG 2 von 160,- € monatlich, den ich für Kindesunterhalt eingesetzt habe.
Nun arbeite ich seit kurzem bei einer Zeitarbeitsfirma und bekomme vom Amt ein 'Einstiegsgeld', ebenfalls in Höhe von 160,- € monatlich, um den Einstieg in die Arbeitswelt etwas zu vereinfachen, meinte mein Sachbearbeiter.
Ist dieses Einstiegsgeld nun unterhaltsrelevantes Einkommen oder nicht ?
Im Internet finden sich dazu widersprüchliche Angaben.
Bitte keine Mutmaßungen - das kann ich selbst
Wer kennt sich aus ? Ggf. durch eigene Erfahrung ?
Dank für ernsthafte Antworten.